Bundesrat (BRÖ)

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Der Bundesrat bildet neben dem sogenannten Nationalrat[1] die zweite Kammer des österreichischen Parlamentes.

Er tritt als Vertretung der Bundesländer auf und wird von diesen auf Grundlage des Landtagswahlergebnisses bestellt.

Bundesratspräsident

Das erstgereihte Bundesratsmitglied der Partei, welche die Mehrzahl der Sitze des jeweiligen Bundeslandes hält, übernimmt für sechs Monate das Amt des Bundesratspräsidenten. Die Wahl eines anderen Mitgliedes - der gleichen Partei des gleichen Bundeslandes - ist unüblich, aber möglich.

Seit 1. Hartung 2013 ist Edgar Mayer Bundesratspräsident, er entstammt der ÖVP des Vorarlberger Landtages.

Sitzverteilung

Die derzeitige Sitzverteilung nach Geteilen lautet wie folgt:

Parteien Gesamt ÖVP SPÖ FPÖ Grüne TS Regierung Opposition
Sitze 62 26 22 9 4 1 48 14

Die Sitzverteilung nach Ländern ist folgende:

Gesamt ÖVP SPÖ FPÖ Ohne
Fraktion
Burgenland 3 1 2
Kärnten 4 1 2 1 -
Niederösterreich 12 7 3 1 1 (TS)
Oberösterreich 11 6 3 1 1 (Grüne)
Salzburg 4 1 1 1 1 (Grüne)
Steiermark 9 4 4 1
Tirol 5 3 1 1 (Grüne)
Vorarlberg 3 2 1
Wien 11 1 6 3 1 (Grüne)
Zusammen 62 26 22 9 5

Team Stronach und Grünen wird aufgrund der zu geringen Mandatszahl kein Klubstatus zuerkannt.

In den letzten Jahrzehnten hat sich gezeigt, daß, im Unterschied zum Nationalrate, der Bundesrat meistens in ÖVP-Hand ist. Realpolitisch hat dies allerdings keinerlei Auswirkungen auf die Bildung der Bundesregierung, da dies ausschließlich auf der Zusammensetzung des Nationalrates beruht.

Kritik

Viele Volksvertreter fordern immer wieder die Abschaffung des Bundesrates oder zumindest seine Reformierung, da er als eindeutig schwächere Kammer Beschlüsse des „Nationalrates“ nie verhindern, sondern höchstens aufschieben kann.

Fußnoten

  1. Bei dem hiermit verknüpften Ausdruck „österreichische Nation“ handelt es sich lediglich um eine politisch-antideutsche Leitlinie, jedoch nicht um ein geschichtliches Faktum.