Bundestagswahl 2013

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Ergebnisse Bundestagswahl 2013

Die Bundestagswahl 2013 — Wahl zum 18. Deutschen Bundestag — fand am 22. September 2013 statt. Sie war historisch, insofern die Blockpartei FDP zum ersten Mal seit 1949 (bei Bundestagswahlen) an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte. Der – schon seit Beginn der Legislaturperiode (2009) zu beobachtende – Niedergang der FDP mündete an diesem Tag in einen schweren Krisenzustand: Die FDP löste kurz darauf ihr Parteihauptquartier in Berlin auf, da sie zu diesem Zeitpunkt auch im Berliner Abgeordnetenhaus nicht vertreten war.

Die erst am 6. Februar 2013 gegründete erst Partei Alternative für Deutschland (AfD) scheiterte ebenfalls an der Sperrklausel. Sie erreichte 4,7 % der abgegebenen Stimmen und wurde wegen dieses Ergebnisses mutmaßlich davor bewahrt, kurz nach ihrer Gründung durch Systemvereinnahmung gleich wieder zerstört zu werden. Einen erstaunlich raschen Niedergang erlebte die Piratenpartei (2,2 %), die wegen ihrer Datenschutzproteste zuvor (etwa zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses 2011) noch auffallende Erfolge erzielen konnte.

Angela Merkel setzte ihre 2005 begonnene Kanzlerschaft fort, diesmal, indem sie eine weitere Große Koalition mit den Sozialdemokraten einging (wie 2005 bis 2009 schon einmal). In der Geschichte der Bonner Republik (1949-1990) galt eine Große Koalition noch als absolute politische Ausnahme, die stets als systemgefährdender Sonderfall verstanden wurde (und nur 1966 bis 1969 vergleichsweise kurz einmal Bestand hatte). In der Berliner Republik dagegen, gilt dieser Maßstab nicht länger: Machterhaltung um jeden Preis, egal wie viele Millionen Wahlberechtigte sich vor den Kopf gestoßen fühlen, scheint sich als parteiübergreifende Haltung der „Volksvertreter“ durchgesetzt zu haben.

Eine weitere historische Besonderheit betrifft die Summe der Stimmanteile von Splitterparteien bei dieser Wahl: Wenn man die Stimmanteile der FDP, die – jedenfalls formell – bei dieser Wahl als Splitterpartei endete, addiert mit den Ergebnissen der ebenfalls unter 5 % verbliebenen anderen Parteien (AfD + Piratenpartei + die sogenannten „Sonstigen“, hier mit 4,1 % Stimmanteil verzeichnet), dann kommt als Anteil der Splitterparteien ein Ergebnis von 15,8 % zustande. Daß ein so großer Teil der abgegebenen Stimmen im Parlament auf gar keine Weise abgebildet wird, gab es zuvor noch nie. Bei der Entscheidung des höchsten BRD-Gerichts, für die EU-Wahl 2014 die Sperrklausel (probeweise und unter Bedingungen) aufzuheben, war dieser Befund aus der Bundestagswahl 2013 möglicherweise mitentscheidend.

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