Butterbrief

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Ein Butterbrief war ein von einem höheren katholischen Geistlichen, besonders vom Papst ausgestellter Erlaubnisschein, während der Fastenzeit Butter oder etwas anderes als Fastenkost zu genießen. Das dafür bezahlte Geld (der Butterpfennig) wurde in einem Kasten (dem Butterkasten) aufbewahrt und zu Kirchenbauten und ähnlichen Zwecken verwendet.

1491 gewährte Papst Innozenz VIII. in Deutschland Ablaß für den Verzehr von Milchprodukten auch während der Fastenzeit. Der „Butterbrief-Ablaß“ galt für zwanzig Jahre und war vom Gläubigen gegen die Zahlung eines zwanzigstel rheinischen Guldens zu erhalten. 1509 verlängerte Papst Julius II. dieses Angebot um weitere zwanzig Jahre.[1]

Praktiken wie die des Butterbriefes waren es, die den nachmaligen Reformator Martin Luther gegen den Ablasshandel aufbrachte.

Fußnoten

  1. Vgl: Peter de Rosa: Gottes erste Diener. Die dunkle Seite des Papsttums. 1991 Droemer Knaur, München. ISBN 3426048078