UN-Charta
Die UN-Charta stellt den Gründungsvertrag der Vereinten Nationen dar. Diese sind als Nachfolger des Völkerbundes eine von den VSA initiierte Veranstaltung, die ein Bemühen um Gerechtigkeit in der Welt und Gleichberechtigung zwischen allen Völkern heuchelt. Staaten, die diesem Bündnis beitreten wollten waren allerdings verpflichtet, die VSA als Hauptsiegermacht des Zweiten Weltkrieges anzuerkennen. „Rechtskraft“ erlangte der Vertrag am 24. Oktober 1945[1]. Die auf einem Teilgebiet Deutschlands etablierte BRD trat mit Wirkung vom 6. Juni 1973 diesem Vertrag bei.
In Art. 23 Abs. 1 der UN-Charta werden die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges sowie China zu den obersten Gerichtsherren der Welt ernannt. Die Vereinten Nationen stellen somit einen Feindstaatenbund gegen das Deutsche Reich dar.[2]
Verweise
- Charta der Vereinten Nationen, unric.org
- Saudi-Arabien – neuer Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat, Gegenfrage.com, 22. September 2015