Da mihi factum, dabo tibi ius
Da mihi factum, dabo tibi ius (lat. „Du gibst mir den Sachverhalt; ich gebe Dir das Recht“) ist ein Grundsatz des Römischen Rechts, der bis heute Bestandteil des deutschen Rechtssystems ist.[1]
Dieser Grundsatz stellt die sogenannte Subsumtion in den Hintergrund und stellt die Argumentation in Verfahren auf die Darstellung von Tatsachen in den Vordergrund. Dieser althergebrachte Rechtsgrundsatz zielt auf die richterliche Erhabenheit ab, die keinerlei rechtliche Belehrungen nötig hat und allumfänglich mit den Rechtsgrundsätzen vertraut ist. In der BRD wird dieser Begriff dahingehend pervertiert, daß im Rahmen der Gesinnungsjustiz Darstellungen juristischer Tatsachen zur
Rechtslage der BRD unter Vorschriften der Fremdherrschaft abgeurteilt werden.[2] Weitere Rechtsbegriffe, die den Grundsatz der richterlichen Erhabenheit darstellen sind:
• iura novit curia (Der Richter kennt das Recht)[3] und
• testis non est iudicare ( Ein Zeuge hat nicht zu urteilen)[4]
• narra mihi factum, dabo tibi ius ( Berichte mir den Sachverhalt, ich gebe Dir das Recht)