Metapedia:Werkstatt/Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland
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Die Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland fußt auf den von den alliierten Besatzern erlassenen Vorschriften der damals obersten westalliierten Militärbehörde namens Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces (Abkürzung: SHAEF). Das darin festgeschriebene „Besatzungsrecht“ gilt im Verwaltungsgebiet der BRD als höherrangiges „Recht“ im wesentlichen weiterhin.
Die BRD verdankt ihre Entstehung und Existenz nicht dem Willen des deutschen Volkes, sondern einem Diktat der westalliierten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Voraussetzung war die vollständige Beseitigung der Handlungsfähigkeit des vormals souveränen Staates Deutsches Reich mit fortwährender Versklavung seines Volkes.
Die Bundesrepublik Deutschland deutet sich selbst als Gegenentwurf zum nationalsozialistischen Deutschen Reich (siehe Beschluß des „Bundes„verfassungs“gerichtes“ vom 4. November 2009; 1 BvR 2150/08 [1])
Der Staat namens Deutsches Reich ist infolge der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 7./8. Mai 1945 handlungsunfähig geworden, jedoch nicht untergegangen, besteht aber bis zum heutigen Tage fort. Er ist weder identisch mit dem staatsähnlich agierenden Besatzungskonstrukt namens Bundesrepublik Deutschland noch ist die BRD Rechtsnachfolger des Staates Deutsches Reich.
Siehe auch: Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorgeschichte der BRD-Entstehung
- 2 Legitimation
- 3 Aufzwingung des Grundgesetzes
- 4 1955: Der Deutschlandvertrag, Beitritt zu internationalen Gemeinschaften, Erpressung
- 5 1970: Ratifizierung des Moskauer Vertrages
- 6 1970: Warschauer Vertrag
- 7 Landesverrat 1989/1990
- 8 BRD als Reichsvernichtungsregime
- 9 BRD seit 1990
- 10 Rechtsgrundlagen für die Vorgänge des Jahres 1990
- 11 BRD-Status gemäß Staatsrecht und Völkerrecht
- 12 Bewertung der BRD-Gesetzgebung
- 13 Zitate
- 14 Siehe auch
- 15 Literatur
- 16 Verweise
- 17 Fußnoten
Vorgeschichte der BRD-Entstehung
Am 8. Mai 1945 erzwangen die alliierten Streitkräfte die bedingungslose Totalkapitulation der Deutschen Wehrmacht. Nach dem mutmaßlichen Tod des Führers der Deutschen Nation, Adolf Hitler, hatte – von der politisch korrekten Geschichtsschreibung weitgehend verschwiegen – Großadmiral Karl Dönitz vom 2. Mai 1945 bis zum 23. Mai 1945 die Regierungsgewalt über das Deutsche Reich inne.[2] Infolge der völkerrechtswidrigen Verhaftung der Reichsregierung Dönitz durch britische Truppen am 23. Mai wurde das Deutsche Reich handlungsunfähig. Dadurch war der Weg frei für die Einsetzung von staatsähnlich agierenden Besatzungskonstrukten auf deutschem Reichsgebiet, so insbesondere der BRD.
Legitimation
Zur Verhaftung der Regierung Dönitz schrieb Friedrich Berber:[3]
- „Auch die Absetzung der Regierung des Feindstaates oder die Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte Gebiet (häufig [...] Marionetten-Regierung genannt) überschreitet die Befugnisse der Besatzungsmacht; eine solche Regierung ist nicht einmal als de-facto-Regierung anzusehen, sondern nur als ein Organ der Besatzungsmacht; Maßnahmen einer solchen Regierung, die weiter gehen als die Rechte der Besatzungsmacht, sind widerrechtlich. [...] Die Besatzungsmacht kann auch sonst im allgemeinen nicht fundamentale Institutionen des besetzten Gebietes beseitigen.“
Daraus ergibt sich zwangsläufig, daß auch jede nachfolgende Regierung keinerlei Legitimation besitzt, denn eine ordnungsgemäße Regierung des Deutschen Volkes kann sich nicht aus einem vorhergehenden Marionettenregime entwickeln.[4]
Ebenso ist es völkerrechtlich nicht legitim, der Bevölkerung eines besetzen Gebietes einen Treueeid aufzuzwingen. Die Haager Landkriegsordnung führt in Artikel 45 aus:
- „Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzen Gebietes zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueeid zu leisten.“
Somit ist es umöglich, die Parteiendiktatur der BRD, die auf dem Diktat der Siegermächte beruht, als den Willen des Deutschen Volkes zu bezeichnen.
– Wolfgang Schäuble, 18. November 2011[5]Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen!
Gern wird eine Pseudolegitimation der BRD zumindest durch Teile des deutschen Volkes aufgrund der regelmäßig anberaumten sogenannten „Wahlen“ angeführt. Hierbei ist zu beachten, daß das BRD-Regime seit Beginn des Bestehens jegliche ernstzunehmenden Oppositionsbewegungen verfolgt und verboten hat. Das Regime selbst ist auch deshalb mittlerweile im BRD-Blockparteiensystem erstarrt, das de facto überhaupt keine Wahl von Alternativen zuläßt. Eine wie auch immer geartete Legitimation ergibt sich daraus gerade nicht.
Aufzwingung des Grundgesetzes
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde vom Parlamentarischen Rat auf Geheiß der US-amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht ausgearbeitet. Am Beginn wurde zwar eine Ratifikation durch das Deutsche Volk vorgesehen, jedoch von der ersten Marionetten-Regierung der BRD unter Bundeskanzler Konrad Adenauer abgelehnt (→ Rittersturz-Konferenz, Frankfurter Dokumente). Die offizielle Begründung dafür lautete, daß Westdeutschland sich stets in Verantwortung für Gesamtdeutschland (mindestens in den durch SHAEF definierten Grenzen vom 31. Dezember 1937[6]) sehe und daher zwangsläufig durch Ratifizierung durch Westdeutschland ein separates Staatsvolk in Westdeutschland entstehe und die Teilung Deutschlands damit unwiderruflich werde. Das Grundgesetz wurde weder vor noch nach Gründung der BRD dem Deutschen Volk zur Abstimmung über seine Annahme vorgelegt, eine Ratifizierung des Grundgesetzes fand somit nie statt. Das Grundgesetz behielt seine provisorische Natur, die in Art. 146 GG auch heute noch zum Ausdruck kommt. Das Grundgesetz ist allerdings nach wie vor nichts anderes als in Art. 43 der Haager Landkriegsordnung festgehalten:
- „Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“
Die Alliierten verfolgten allerdings völkerrechtswidrig die Zerschlagung des Deutschen Reiches und fanden in den deutschen Politikern der zugelassenen Parteien willfährige Handlanger.[7] Willy Brandt, ein ehemaliger Emigrant und sowjetischer Spion gegen sein Heimatland[8], schlug ungerührt die Umvolkung Ostdeutschlands vor.[9]
1955: Der Deutschlandvertrag, Beitritt zu internationalen Gemeinschaften, Erpressung
1955 erhielt die BRD offiziell die sogenannte volle Souveränität über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten.[10] Das Besatzungsrecht wurde jedoch durch diverse Artikel dieses Vertrages aufrechterhalten. Dieses Übereinkommen fiel den Alliierten leicht, da sie im Hintergrund dennoch die Herrschaft über das besiegte Deutsche Reich behalten konnten. Gekoppelt war an die propagierte Souveränität ihres Konstrukts BRD der Beitritt dieser zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft. Als dies jedoch von Frankreich abgelehnt wurde, fand man letztlich die Lösung darin, daß die BRD der NATO und der Westeuropäischen Union beitrat.
Diese Scheinsouveränität war wiederum nötig, um der BRD den Beitritt zu internationalen Organisationen zu ermöglichen. Einem offiziell besetzten Gebiet ist dieser Beitritt nicht möglich. Das Deutsche Volk wurde somit völkerrechtswidrig fortwährend an der Bildung eines Selbstwillens, der die Voraussetzung einer eigenen Staatlichkeit bildet, gehindert. Durch den Deutschlandvertrag wurde das Deutsche Volk durch Fremdherrschaft vielmehr an seine zukünftige (aktuelle) Internationalität gebunden und durch die BRD-Vertreter die Bindung zur Verantwortung für Gesamtdeutschland aufgelöst.
1970: Ratifizierung des Moskauer Vertrages
Am 12. August 1970 wurde zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken[11] im Kreml geschlossen.
1970: Warschauer Vertrag
Am 7. Dezember 1970 schlossen die BRD und Polen den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen vom 7. Dezember 1970 („Warschauer Vertrag“).[12]
Landesverrat 1989/1990
Im Rahmen der Ereignisse des Jahres 1989 traten Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher als Landesverräter hervor und gaben die Verantwortung für Gesamtdeutschland auf. Die Zurückgliederung der Deutschen Ostgebiete wurde abgelehnt, Berlin wurde zur Täuschung des Deutschen Volkes als Hauptstadt eines angeblich souveränen Deutschlands vereinnahmt.[13]
BRD als Reichsvernichtungsregime
Ungeachtet der scheinbar staatlichen Ordnung der BRD haben sich alle handelnden Personen der BRD alleine durch ihre Taten als Teilnehmer eines Reichsvernichtungsregimes erwiesen.[14] Dies wird insbesondere dadurch deutlich, daß niemals ein Vertreter der BRD sich öffentlich zur Verantwortung für das Deutsche Reich bekannt hat.[15] Alle Einrichtungen der BRD sind als Fremdherrschaft anzusehen.
BRD seit 1990
Gemäß offizieller Geschichtsschreibung fand 1990 eine „Wiedervereinigung“ des ehemals geteilten Deutschlands statt. Teile ehemals Westdeutschlands und der ehemaligen SBZ („DDR“) wurden zum gemeinsamen Wirtschaftsgebiet vereinigt (Art. 133 GG). Entgegen der offiziellen Geschichtsschreibung ergab sich daraus keine eigene Staatlichkeit des Deutschen Volkes. Diese war aufgrund der vorgenannten juristischen Gegebenheiten nicht möglich.[16]
Rechtsgrundlagen für die Vorgänge des Jahres 1990
Grundsätzlich sind Vertreter der BRD für das weiterbestehende, jedoch handlungunfähige Deutsche Reich nicht vertretungsberechtigt. Unterdessen haben westdeutsche Vertreter immer wieder fälschlicherweise betont, daß die westorientierte BRD angeblich die Interessen Gesamtdeutschlands vertrete. Die östlichen Gebiete Deutschlands wurden seitens der BRD-Regierung außer acht gelassen, was völkerrechtlich die Loslösung von der Verantwortung Gesamtdeutschlands bedeutet.[17] Die Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland fußt dennnoch auf der von den alliierten Besatzern eingerichteten Gesetzgebung der damals obersten westalliierten Militärbehörde namens Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces (Abkürzung: SHAEF). Das darin festgeschriebene Besatzungsrecht gilt im Verwaltungsgebiet der BRD im wesentlichen weiterhin.
Das Deutsche Reich wurde am 13. Februar 1944 durch die VSA durch Art. 1 § 1 des SHAEF-Gesetzes Nr. 52 „beschlagnahmt“. Die SHAEF-Gesetze beinhalten die von General Dwight D. Eisenhower genehmigten Besatzungsrechte und gelten weiterhin. Unterdessen befindet sich Deutschland in Ermangelung eines Friedensvertrages völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand; es herrscht lediglich ein Waffenstillstand. Die „Beschlagnahme“ des Deutschen Reiches wurde am 12. September 1944 mit dem 1. Londoner Protokoll auch von Großbritannien und der UdSSR auf Grundlage der Haager Landkriegsordnung von 1907 gemäß internationalem Völkerrecht anerkannt und bestätigt.
Dieser Rechtsstatus des bundesdeutschen Verwaltungskonstruktes ist für Nichteingeweihte und Nichtjuristen sehr schwer zu verstehen, was freilich im Interesse der Besatzer Deutschlands liegt. Die BRD selbst ist ebenfalls nicht gewillt, hier eine allgemeinverständliche Darstellung der rechtlichen Zusammenhänge zu schaffen; das ist schon daran erkennbar, daß es an keiner bundesdeutschen Universität einen juristischen Lehrstuhl für Besatzungsrecht gibt.
BRD-Status gemäß Staatsrecht und Völkerrecht
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat, sondern nur „die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF-BRD), die unter Verstoß gegen geltendes Völkerrecht dem Deutschen Teilvolk in den westlichen Besatzungszonen von den Siegermächten USA und Großbritannien aufgezwungen wurde. Als völkerrechtswidriges Konstrukt äußert das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ keinerlei Rechtswirkungen, sondern hat nur angesichts der gegebenen Machtverhältnisse eine rein tatsächliche Bedeutung.
Der Lehrer für BRD-Staatsrecht und Mitverfasser des Grundgesetzes für die BRD Carlo Schmid hielt am 8. September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat zu Bonn eine Rede angesichts der Befugnisse der Besatzungsmächte:[18]
- „Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus.“
Deutschland besteht, ungeachtet der BRD fort.[19]
Dies wird selbst vom Bundes„verfassungs“gericht bestätigt, wenn auch mit recht abenteuerlichen Formulierungen. Zur Täuschung der deutschen Öffentlichkeit wird der Grenzbestätigungsvertrag mit Polen gerne juristisch unhaltbar als Grenzanerkennungsvertrag bezeichnet, um dem Deutschen Volk eine tatsächlich stattgefundene Wiedervereinigung vorzutäuschen. Im Beschluß vom 5. Juni 1992 (2 BvR 1613/91 u. a.) heißt es:
- „Der Vertrag bestätigt nur die jedenfalls faktisch seit langem zwischen Deutschland und Polen bestehende Grenze. [Dies bedeutet, daß der Vertrag keinerlei völkerrechtliche Bedeutung hat]. Darin liegt eine völkerrechtliche Bestimmung der territorialen Zuordnung eines Gebietes zu einem Staat, nicht dagegen eine hoheitliche Verfügung über privates Eigentum. [Die vollständig korrekte Formulierung würde ‚Darin liegt die völkerrechtliche Bestimmung der territorialen Zuordnung des Gebietes zu dem Staat Deutsches Reich, über dessen Gebiete wir nicht entscheiden können‘ lauten.]
- Die Grenzregelung ist gegenwarts- und zukunftsbezogen: In Art. 1 bestätigen die Vertragsparteien die zwischen ihnen bestehende Grenze, um dem vereinten Deutschland für jetzt und für die Zukunft in Übereinstimmung mit den Vier Mächten endgültige Grenzen zu geben.“
Da die deutschen Ostgebiete zu keiner Zeit zum Gebietsbestand der BRD gehörten, die BRD deshalb nicht verfügungsberechtigt über diese Reichsteile sein und im übrigen auch de facto niemals die territoriale Herrschaft über sie ausüben konnte, war sie unter keinem Gesichtspunkt in der Lage, diese Gebiete abzutreten. Ebensowenig konnte das sogenannte „Vereinte Deutschland“ Vertragspartner werden, sondern lediglich das Besatzungskonstrukt BRD. Da das Bundes„verfassungs“gericht nur im Rahmen der ihm in der Fremdherrschaft zugewiesenen Funktion – nämlich als BRD-Organ – handeln kann, ist es nicht in der Lage, in Fragen des Völkerrechts verbindliche Urteile über das Schicksal von Teilen des Staatsgebietes des Deutschen Reiches zu fällen.
Seitens der BRD-Propaganda wird die Behauptung der fehlenden Staatlichkeit und Souveränität der BRD und der völkerrechtliche Fortbestand des Deutschen Reiches gerne den nationalen Kreisen zugeschrieben (→ Rechtsextremismus). Tatsache ist aber, daß dieser Status auch bei anderen Staaten bekannt ist. Im Rahmen verweigerter Reparationszahlungen der BRD an Italien und Griechenland gingen diese Staaten dazu über, deutsches Eigentum zu beschlagnahmen bzw. die Zwangsversteigerung zu eröffnen. Dies wurde mit Hinweis auf staatliche Immunität durch die BRD zurückgewiesen. Sowohl Griechenland wie auch Italien bezweifeln allerdings die Staatlichkeit der BRD im Sinne des Völkerrechts, so daß es zur Klärung durch den Internationalen Gerichtshof kommt.
Bewertung der BRD-Gesetzgebung
Die heutigen Gesetze und Rechtsverordnungen der BRD enthalten in der Regel keinen konkreten Geltungsbereich. Insbesondere wird nicht definiert, daß die betreffenden rechtlichen Vorgaben auf den Bereich des Staatsterritoriums des nach wie vor bestehenden Staates Deutsches Reich anwendbar seien. Dazu kam es verstärkt im Zuge der sogenannten Wiedervereinigung, als z. B. der alte Art. 23 (Geltungsbereich) des Grundgesetztes einfach gelöscht wurde. Im neuen Art. 23 wird nunmehr die Überführung der BRD in die Europäische Union vorbereitet.
Art. 23 GG Asb. 1 neue Fassung (Auszug):
- „Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit [...] Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.“
Relevanz für deutsche Staatsbürger nach RuStAG von 1913 oder nach Art. 116 Abs. 1 GG
Die Gültigkeit der BRD-Verordnungen wird a priori vorausgesetzt, und eine juristische Rechtfertigung unterbleibt regelmäßig. Weist man die Bescheide wegen Nichtgeltung der BRD-Gesetze auf seine Person als deutscher Staatsbürger gemäß dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG)[20], ohne Einspruch zu erheben, zurück, so wird dies regelmäßig trotzdem als Einspruch gedeutet. Zudem kann man bei derlei Sachverhalten nicht auf Hilfe von BRD-Rechtsanwälten hoffen, da letztere ihren Eid auf die mittlerweile sehr umfangreiche BRD-Paragraphensammlung abgelegt haben. Das beinhaltet, daß ein grundsätzliches Infragestellen von BRD-Rechtsvorschriften weder praktisch noch unter Verweis auf den weiterhin rechtsfähigen Staat Deutsches Reich zu einem Erfolg führen kann.
In der BRD gibt es keine staatlichen Gerichte und auch keine gesetzlichen Richter (vgl. GG Art. 101 i. V. mit § 16 GVG). In dem weggefallenen bzw. von der BRD-Justiz gelöschten § 15 GVG heißt es: „Gerichte sind Staatsgerichte“.[21] Das bedeutet für Deutsche nach Art. 116 GG Abs. 1 und RuStaG von 1913 den Wegfall des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 GG. Auf diese Weise degeneriert der juristische Passus „Im Namen des Volkes“ zur Lüge oder zumindest zur wertlosen Floskel, was zu den hiesigen staatspolitischen Tatsachen paßt; denn im bundesdeutschen Besatzungskonstrukt ist das deutsche Volk freilich nicht der Souverän.
Ein weiteres gravierendes Problem für die BRD-Gesetzgeber ist zudem das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, welches in zahlreichen BRD-Rechtsvorschriften, wie z. B. der BRD-Abgabenordnung (AO) (→ Steuer) nicht erfüllt ist und diese Vorschriften von daher rechtlich angreifbar macht. Es ist für den unbedarften, durch die gleichgeschalteten BRD-Massenmedien indoktrinierten BRD-Bewohner äußerst schwierig, die Rechtskonstruktionen der BRD, die letztlich Unrechtskonstruktionen sind, zu durchschauen, da die Propaganda in allen Fällen die BRD-Version vertritt.
Nach diesen Erwägungen fehlt Vorschriften und Anordnungen der BRD die Legitimität. Da die BRD auf ihrem Territorium das Gewaltmonopol ausübt, kann sie als Verwaltungsregime nichtsdestoweniger ihre Beachtung weitgehend erzwingen – so, wie es zuvor die über das Deutsche Reich siegreichen Feindmächte konnten.
Zitate
- „Die BRD ist kein Staat. Sie stellt ein Relikt des fortbestehenden Deutschen Reiches dar und funktioniert faktisch als staatsähnliches Gebilde, ohne eine rechtliche Fundamentierung aufzuweisen. Die BRD konnte und kann daher keinen Friedensvertrag abschließen; sie existiert aufgrund des Besatzungsstatuts und unterliegt der Feindstaatenklausel. Sie ist weder demokratisch noch sonstwie staatsrechtlich legitimiert und hat nur Bestand, weil die westlichen Siegermächte diesen gewährleisten und weil alle innerstaatlichen Machthaber als Bevorteilte des gegenwärtigen Zustandes diesen mit allen Mitteln verteidigen.“ — Klaus Sojka[22]
- „Mit der Niederwerfung des Deutschen Reiches erloschen de facto das Völkerrecht und die Hegung des Krieges, welche das Ius Publicum Europaeum, einzigartig in der Weltgeschichte, hervorgebracht hatte. Das Gros der Juristen aller Länder und Couleurs debattierte freilich frenetisch fort, als wäre nichts passiert.“ — Hans-Dietrich Sander[23]
- „Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zu Grunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist – spätestens in den zwei Weltkriegen der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts.“[24] — Wolfgang Schäuble bekennt, daß es kein Völkerrecht mehr gibt (→ NWO)
- „Die Souveränität ist die Freiheit der Bürger, jedes einzelnen und aller zusammen. Sie ist in Deutschland wegen der Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen nur unvollständig wiederhergestellt. Nur wenn Deutschland so ist, wie es nach der Vorstellung der Weltkriegsfeinde sein soll, eingebunden in den Westen, politisch ohnmächtig, wenn auch wirtschaftlich stark, vor allem als internationaler Standort, genießt es ausweislich des Zwei-plus-Vier-Vertrages von 1990 die ‚volle Souveränität‘. Die ‚gleiche Souveränität‘, das Grundprinzip des Völkerrechts, ist Deutschland nicht zugestanden.“[25] — Karl Albrecht Schachtschneider
Siehe auch
- Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
- Entwicklung der BRD, DDR und Berlin
- SHAEF
- SMAD
- Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Deutschland als Ganzes
- Ex iniuria ius non oritur
- US-Gericht: Deutsches Reich besteht noch
- Die Jahrhundertlüge
- Regierung Dönitz
- Vertreibung
- Wiedervereinigung
Literatur
- Jochen Lober:[26] Beschränkt souverän – Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland als „Weststaat“ – alliierter Auftrag und deutsche Ausführung. Manuscriptum Verlagsbuchhandlung, 2020, ISBN 978-3948075200 [144 S.], Buchvorstellung und Bezugsnachweis
- Rolf Kosiek: Zur Entstehung und Weitergeltung alliierter Rechte, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2017, S. 746–752
- Albrecht Jebens: Die Bundesrepublik Deutschland – immer noch kein souveräner Staat, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2017, S. 756–768
- Klaus Sojka: Die BRD ist kein Staat (Dokumentation) – Sind alle Deutschen staatenlos? Verlag ATB: Die Büchermacher, 2008, ISBN 978-3-00-025586-1
Verweise
- Karl Albrecht Schachtschneider: Ein Staat ohne Legitimation, Die Welt, 27. März 2007
- dejure.org: Art. 120 GG – Übernahme der Besatzungskosten