Datentragbarkeit

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Als Datentragbarkeit oder Datenübertragbarkeit[1] (engl.: data portability) wird das Konzept der Freiheit für Endbenutzer bezeichnet, Nutzerdaten zu exportieren und auf andere Systeme zu übertragen, um die Gefangenschaft von Nutzerdaten in einem System (englisch „vendor lock-in“) zu verhindern.

Beispiele

  • Seit der DSGVO sind soziale Weltnetzplattformen gesetzlich verpflichtet, Nutzern die Möglichkeit zu geben, alle eigenen Nutzerdaten in ein Archiv mit maschinenlesbaren Daten zu exportieren.
  • Das quelloffene Forenbetriebsprogramm Discourse bietet Nutzern die Möglichkeit, alle eigenen Beiträge in ein Archiv zu exportieren.

Gegenbeispiele

Beispiele von mangelhafter und von fehlender Datentragbarkeit.

  • Mobile Weltnetzerkunder-Programme bieten bisher in der Regel keine eingebaute Möglichkeit, Sitzungsdaten, Erkundungsverlauf und Nutzereinstellungen für spätere Verwendung und Datensicherung zu Exportieren.
    • Die mobile S-Browser-Software von Samsung schließt vom Nutzer gespeicherte Seiten im privaten Android-Softwatedatemverzeichnis /data/ (im Unterordner /data/com.sec.android.app.sbrowser/readinglist/) ein. Ohne „root“-Zugriffsrechte des Endbenutzers sind die Daten dauerhaft in dem Ordner gefangen, und nur durch die S-Browser-Anwendung selbst einsehbar.
  • Apples mangelhafte Unterstützung für fremde Dateisysteme.
  • U. a. das mittlerweile obsolete Telekom Entertain (Media Receiver 303) Fernsehempfangsgerät mit eingebauter Festplatte zeichnete in einem proprietären Format auf und bietet keine Möglichkeit zur Datensicherung oder Datenverschiebung der Aufnahmen an.
  • Viele Festnetztelefonsysteme bieten keine Möglichkeit, Daten vom internen Speicher wie das Telefonbuch, oder Aufnahmen von der Anrufbeantworter-Funktion auf einen externen Datenspeicher zu übertragen.
  • Manche Geräte wie das Olympia Memo 99-Diktiergerät zeichnen in einem proprietären Format auf, welches von anderen Systemen nicht lesbar ist.

Siehe auch

Fußnoten