Datenschutz-Grundverordnung

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Die „DSGVO“ ist ein Ermächtigungsgesetz mit freiheitswidrigen Inhalten

Die „Datenschutz-Grundverordnung“ (DSGVO)[1] – im Englischen „General Data Protection Regulation“ (GDPR) – ist eine Verordnung der Europäischen Union zur Vereinheitlichung der Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, welche seit 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten angewendet wird. Zugleich greift diese Verordnung de facto auch alle alternativen Medien an, denn diese können bei nicht genehmigter Veröffentlichung von Bild-, Ton- und Videomaterial mit Gerichtsverfahren und Bußgeldern in Höhe von bis 20 Millionen Euro pro Fall[2] überzogen werden.

Manche Beobachter nehmen an, daß ein Haupthintergrund der neuen Verordnung die Vertuschung von Verbrechen seitens Migranten sowie von „Terroranschlägen“ unter falscher Flagge (→ Terroranschläge unter der Lupe) von höchster Ebene ist. Die Datenschutz-Grundverordnung kann man somit als ein Ermächtigungsgesetz ansehen, um jeden Menschen in der EU beliebig verfolgen zu können, wenn dieser nicht von offizieller Stelle genehmigtes Material verbreitet.[3]

Die neue EU-Vorschrift hat zudem einen ungünstigen Einfluß auf die Unternehmensproduktivität.[4]

Ein Vorteil der EU-Vorschrift besteht jedoch in der Tragbarkeit der Daten (§20 data portability), welches Nutzern von Weltnetz-Plattformen ermöglicht, ein maschinenlesbares Archiv aller eigenen Nutzerdaten anzufordern.

Bildergalerie

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. BERICHTIGUNG der Verordnung (EU) 2016/679, Europäischer Rat – Rat der Europäischen Union
  2. Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen, IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte, 20. April 2018
  3. Das DSGVO-Chaos ist angerichtet, Telepolis, 3. Mai 2018
  4. Wie die Eurokratie die Unternehmensproduktivität senkt, Ludwig von Mises Institut Deutschland, 7. Mai 2018