Demjanskschild

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Demjanskschild 1943

Der Ärmelschild „Demjansk“ (auch: Demjanskschild) ist eine militärische Auszeichnung aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Der Ärmelschild wurde am 25. April 1943 gestiftet und an die deutschen Teilnehmer der Kesselschlacht von Demjansk verliehen.

Erläuterung

Stiftungsdekret Demjanskschild

Die immer schwerer und kritischer werdenden Kämpfe an der Ostfront führten zu der Stiftung eines Schildes.

Im Kessel von Demjansk war das II. Armeekorps unter der Führung von General der Infanterie Graf Brockdorff-Ahlefeld seit dem 8. Februar 1942 eingeschlossen worden. Mit seinen Divisionen, der 12., 32. und 223. Infanterie-Division sowie mit den ihm unterstellten Infanterie-Divisionen 30. und 290. sowie der 3. SS-Panzer-Division „Totenkopf“ kämpfte er gegen einen überlegenen und hartnäckigen Gegner. Bei einer Kälte von durchschnittlich 40 Grad verteidigten etwa 96.000 Soldaten eine Gesamtfrontlänge von etwa 300 km. Während die Luftwaffe mit ihren Versorgungsflügen die Verteidiger unterstützte, wurde nicht nur von außen versucht, den Kessel zu öffnen und zu zerschlagen. Auch ein sowjetischer Versuch mit Fallschirm- und Luftlandebrigaden, den Kessel von innen aufzubrechen, mißlang nach vierwöchigen harten Kämpfen.

Am 21. April 1942 war es den deutschen Verbänden möglich, die lebensnotwendige Landverbindung mit dem Kessel herzustellen und die Front zu schließen.

So stiftete Adolf Hitler am 25. April 1943 den Demjanskschild „zur Erinnerung an die mehrmonatige heldenhafte Verteidigung des Kampfraumes Demjansk gegen einen zahlenmäßig weit überlegenen Gegner“.

Der Artikel 3 der Verordnung über die Stiftung regelte den Verleihungsbereich:

Der Demjanskschild wird verliehen als Kampfabzeichen an alle Wehrmachtangehörigen und der Wehrmacht unterstellten Personen, die in dem eingeschlossenen Raum von Demjansk an dem Verteidigungskampf ehrenvoll beteiligt waren.

Entsprechend der Stiftungsverordnung vollzog General der Infanterie Graf Brockdorff-Ahlefeld die Verleihungen. Nach seinem am 9. Mai 1943 erfolgten Tode wurden die Verleihungsurkunden mit seiner faksimilierten Unterschrift vollzogen, wobei der Kommandierende General des II. Armeekorps federführend war. Die Verleihungsbedingungen wurden mit den Durchführungsbestimmungen des Oberkommandos der Wehrmacht vom 25. April 1943 wie folgt festgelegt:

Den Demjanskschild erhält, wer innerhalb dieser Zeit an der Verteidigung ehrenvoll beteiligt war und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt hat:
a) ununterbrochener Einsatz von mindestens 60 Tagen in dem eingeschlossenen Raum,
b) unterstützender Einsatz durch die Luftwaffe von mindestens 50 Flügen, wobei Einflüge in den eingeschlossenen Raum als Einsätze rechnen,
c) Verwundung oder Erfrierung, für die das Verwundetenabzeichen verliehen wurde.

Als Endfrist zur Einreichung von Vorschlägen war der 31. März 1944 vorgesehen. Die Verleihung wurde mit dem 1. Juli 1944 abgeschlossen. Trageweise war wie bei allen Schilden auf dem linken Oberarm, bei Angehörigen der Waffen-SS über dem Hoheitsabzeichen.

Aussehen

Vorderseite

Der Schild mit erhöhter polierter Randeinfassung. Der Hintergrund der Innenseite glatt. Im eingeschlossenen Feld 2 unterhalb gekreuzte lange Schwerter. Hinter den Klingen im oberen gebildeten Dreieck ein stilisierter einmotoriger Flieger. Dieser mit feststehendem, verstrebten Fahrwerk. Die Flügel überragen die Schwerter.

Unter den Griffen der Schwerter die Jahreszahl „1942“. Aufsitzend auf dem Schild ein längliches, viereckiges Schild mit erhöhtem Rand. Im eingeschlossenen Feld in Großbuchstaben „DEMJANSK“. Darauf am linken und rechten Rand die Darstellung zweier Holzbunker mit Schießscharte. Im gebildeten Zwischenraum ein unten gebundener Eichenlaubkranz. Darin das auf die Spitze gestellte Hakenkreuz. Auf dem Kranz sitzt der Hoheitsadler. Dieser mit gesenkten Flügeln die seitlich bis auf die Bunker reichen.

Rückseite

Negativ der Prägung mit vier flachen Splinten, Abdeckplatte.

Trageweise

Der Demjanskschild wurde, wie alle Ärmelschilde der Wehrmacht, zur Uniform am linken Oberarm getragen. Der Schild wurde mit einer Tuchunterlage in Uniformfarbe unterlegt, z. B. graugrün für das Herr, blaugrau für die Luftwaffe, schwarz für die Sonderbekleidung der Panzerbesatzungen, etc. Diese Stoffunterlage wurde dann mit der Uniform selbst vernäht. Das tragen mehrerer Ärmelschild, z. B. Narvikschild, Cholmschild, Kubanschild oder Krimschild, war möglich. Hierfür galten aber besondere Regeln.

Nachkriegsbestimmung

Laut Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 ist das Tragen der Auszeichnung in der Bundesrepublik Deutschland nur ohne nationalsozialistische Embleme gestattet.

Verweise