Krimschild

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Ärmelschild „Krimschild“ in der Stiftungsmäßigen Ausführung

Der Krimschild war ein am 25. Juli 1942 durch Adolf Hitler per Verordnung gestiftetes Kampfabzeichen der deutschen Wehrmacht, das während des Zweiten Weltkriegs verliehen wurde.

Hintergrund

Beschreibung
Erich Bärenfänger mit den Krimschild

Die Heeresgruppe Süd eroberte von Herbst 1941 bis zum Sommer 1942 die Halbinsel Krim und die Festung Sewastopol. Das Oberkommando des Heeres legte am 17. August 1942 den Gefechtskalender der Heeresgruppe in der folgenden Form fest:

Die Teilnahme an folgenden Schlachten berechtigt zur Verleihung des Krimschildes:
  1. Durchbruchsschlacht bei Perekop vom 21.9.1941 bis 30.9.1941,
  2. Durchbruchsschlacht bei Juschun vom 18.10.1941 bis 27.10.1941,
  3. Verfolgungskämpfe auf der Krim, Durchbruch auf Kertsch vom 28.10.1941 bis 16.11.1941,
  4. Erster Angriff auf Sewastopol 17.12.1941 bis 31.12.1941,
  5. Schlacht bei Feodosia vom 15.1.1942 bis 18.1.1942,
  6. Abwehrkämpfe an der Parpatsch-Stellung vom 19.1.1942 bis 7.5.1942.
  7. Wiedereroberung der Halbinsel Kertsch vom 8.5.1942 bis 21.5.1942,
  8. Einnahme von Sewastopol vom 7.6.1942 bis 4.7.1942.
Es berechtigt zur Verleihung der Aufenthalt südlich der Linie Genitschesk - Salkowo - Perekop (Orte einschließlich).

Die Halbinsel Krim und Sewastopol gingen von April bis Mai 1944 wieder verloren. Mit der Verordnung über die Stiftung des Krimschildes vom 25. Juli 1942 stiftete Hitler den Krimschild. Erstmalig wurde der Text der Stiftungsverordnung im Reichsgesetzblatt (Teil I - Nr. 83 - 7. August 1942 -S. 487) veröffentlicht und lautet im vollen Wortlaut

Verordnung über die Stiftung des Krimschildes. Vom 25. Juli 1942.
Artikel 1: Zur Erinnerung an die heldenhaften Kämpfe um die Krim stiftete ich den Krimschild.
Artikel 2: Der Krimschild wird zur Uniform am linken Oberarm getragen.
Artikel 3: Der Krimschild wird verliehen als Kampfabzeichen an alle Wehrmachtangehörigen und der Wehrmacht unterstellte Personen, die in der Zeit vom 21. 9. 1941 bis 4. 7. 1942 an den Kämpfen um die Krim zu Lande, in der |Luft und zu Wasser ehrenvoll beteiligt waren.
(2) Die Verleihung vollzieht in meinem Namen Generalfeldmarschall von Manstein.
Artikel 4: Der Beliehene erhält ein Besitzzeugnis.
Artikel 5: Durchführungsbestimmungen erläßt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.

Zusatzbestimmungen

Die Zusatzbestimmungen des OKW vom gleichen Tage lauten in den Abschnitten 1, 6 und 7:

1. Den Krimschild erhält, wer in der Zeit vom 21.9.1941 bis 4.7.1942 südlich der Landenge von Perekop zu Lande, in der Luft oder zur See eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt hat
a) Teilnahme an einer Hauptschlacht,
b) Verwundung,
c) ununterbrochener Aufenthalt von drei Monaten auf der Krim,
6. Der Krimschild kann zu allen Uniformen der Partei (einschließlich ihrer Gliederungen und des Staates gemäß der Entscheidung des Führers getragen werden.
7. Zur bürgerlichen Kleidung darf eine verkleinerte Form des Krimschildes am linken Rockaufschlag getragen werden.

In den Ausführungsbestimmungen des Oberkommandos der Kriegsmarine vom 25. August 1942 ist in Abschnitt 3 detailliert beschrieben:

3. Das Abzeichen ist an nachstehend bezeichneten Bekleidungsstücken zu tragen:
A. Blaue Bekleidung
a) für Offiziere
1. Mantel,
2. Rock, soweit das Tragen für besondere Gelegenheiten angeordnet wird,
3. blaues Jackett,
4. weißes Jackett,
5. brauner Tropenanzug,
6. Messejacke, blau und weiß (nach Kriegsschluß),
b) für Feldwebel
1. Mantel,
2. blaues Jackett,
3. weißes Jackett,
4. brauner Tropenanzug,
c) für Mannschaften
1. Überzieher,
2. blaues Hemd,
3. weißes Hemd,
4. brauner Tropenanzug,
5. Jacke (nach Kriegsschluß).
B. Feldgraue Bekleidung
(für ausschließlich feldgrau bekleidete Einheiten) Mantel und Feldbluse.
Aus den Zusätzen des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe soll an dieser Stelle nur folgender Absatz im Wortlaut erwähnt werden.
Zu 5. Für die sollmäßigen Uniformstücke sind insgesamt 3 Abzeichen und zwar je 1 Stück für Mantel, Tuchrock und Fliegerbluse zuständig. Der R. d. L. u. Ob. d. L., 6. 8. 1942)

Verordnungsblatt

Das Verordnungsblatt der Reichsleitung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei — Partei-Kanzlei — veröffentlichte Mitte September 1942:

Der Führer hat durch Verordnung vom 23.5.1942 zur Erinnerung an die heldenhaften Kämpfe um die Krim den Krimschild gestiftet. Der Krimschild wird auch auf der Partei-Uniform getragen, und zwar auf dem linken Oberarm, über der Hakenkreuzarmbinde. Führerhauptquartier, den 14. August 1942.
M. Bormann.

Verleihungszahlen

Die Verleihungsvorschläge mußten bis zum 31. März 1943 eingereicht und diese bis zum 1. Oktober 1943 abgeschlossen sein. Der Krimschild konnte auch an die Angehörigen der rumänischen Streitkräfte verliehen werden, wenn diese den Verleihungsbedingungen entsprachen. Der Krimschild in (echt) Gold wurde am 3. Juli 1943 dem rumänischen Marschall Antonescu in Bukarest von Generalfeldmarschall von Manstein überreicht. Ein weiteres Exemplar in Gold erhielt der Feldmarschall selbst von den Angehörigen seines Stabes zu seinem Geburtstag.

Über die Zahl der verliehenen Schilde schrieb Generalfeldmarschall von Manstein an den Autor:

„Die genaue Zahl der verliehenen Krimschilde kann ich Ihnen nicht mehr angeben, da alle Soldaten, die auf der Krim 1941/42 im Kampf gestanden haben, ihn erhielten. Die Zahl einschl. der Rumänen dürfte zwischen 200.000 und 300.000 gelegen haben.“