Deportation
Deportation (von lat. deportatio „Fortschaffung“, „Wegführung“) bezeichnet die Verweisung eines Verurteilten an einen weit entlegenen Aufenthaltsort bei gleichzeitigem Freiheitsentzug. Sie stellt somit eine Art der Verbannung dar.
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Antike
Im römischen Recht entwickelte sich die Strafe der Deportation aus dem freiwilligen Exil und dem allgemeinen Bannspruch der aquae et ignis interdictio — dem Verbot, von Wasser und Feuer Gebrauch zu machen, durch welches der Angeschuldigte indirekt genötigt wurde, Rom zu verlassen — zu der mit Verlust des römischen Bürgerrechts verbundenen zwangsweise ausgeführten Entfernung eines rechtskräftig verurteilten Verbrechers auf eine entlegene Insel zum lebenslänglichen Aufenthalt. Die römischen Kaiser pflegten anfangs zur aquae et ignis interdictio oft auch noch Deportation zu verfügen, gleichsam als höheren Grad der Verbannung, während in anderen Fällen dem Verbannten die Wahl seines Aufenthaltsorts überlassen blieb. Der zur Deportation Verurteilte erlitt capitis deminutio media (bürgerlicher Tod), und in der Regel war mit der Deportation auch Konfiskation verbunden. Nach dem Tode des Deportierten fielen die etwa von neuem erworbenen Güter dem Fiskus anheim.
Neuzeit
Vom 16. bis ins 19. Jahrhundert (bis 1870) wurden zwischen 9 und 13 Millionen Neger durch Sklavenschiffe von Afrika nach Nord- und Südamerika deportiert. In Afrika wurden hierdurch ganze Regionen entvölkert (→Sklavenhandel).
Moderne
In der Sowjetunion bediente man sich ausgiebig des bereits im zaristischen Reich verwendeten Mittels der Deportation. Insbesondere während der sogenannten Stalinschen Säuberungen wurden — neben den mindestens etwa 10 Millionen Ermordeten — grob geschätzte 7 bis 8 Millionen Menschen deportiert. Großangelegte organisierte Massendeportationen fanden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bei der Vertreibung Millionen Deutscher aus ihrer Heimat in Ostdeutschland und dem Sudetenland statt.