Deutsch-Polnischer Grenzvertrag

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Der Deutsch-Polnische Grenzvertrag ist ein am 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen geschlossener Vertrag[1], welcher allerdings völkerrechtlich nicht wirksam ist.

Entstehung und Rechtskraft des Vertrages

Im Rahmen der angeblichen Wiedervereinigung Deutschlands war es, lt. Angaben der BRD-Regierung eine Bedingung der Viermächte, einen völkerrechtlich verbindlichen Grenzvertrag der neuentstandenen Groß-BRD mit der Republik Polen abzuschließen. Sowohl die West-BRD wie auch die DDR waren Besatzerkonstrukte der Viermächte und keine handlungsfähigen Völkerrechtssubjekte. Ebenso wenig stellen die Grenzen der Groß-BRD eine völkerrechtswirksame Grenze dar. Selbst das Bundesverfassungsgericht lehnte im Beschluß (2 BvR 1613/91) vom 5.6.1992 eine Grenzanerkennung ab, sondern wich auf eine Grenzbestätigung aus.

Völkerrechtlich ist dieser Vertrag wertlos, da weder die West-BRD noch die DDR jemals die territoriale Herrschaft über die fraglichen Gebiete ausgeübt haben. Ebensowenig handelten beide Staatsfragmente im Sinne des Deutschen Reiches.[2] Bezeichnenderweise wurde dieser Vertrag von der BRD, nicht von dem vereinten Deutschland, noch vom Deutschen Reich, abgeschlossen. Die Kenntnis der Wertlosigkeit dieses Vertrages wird sogar seitens der polnischen Regierung eingesehen, die in der Grenze der Groß-BRD zu Recht keine Grenzgarantie sehen, da die polnischen Annexionen in Ostdeutschland völkerrechtlich keinen Bestand haben werden.[3][4]

Siehe auch

Fußnoten

  1. http://potsdamer-konferenz.de/dokumente/deutsch_polnischer_grenzvertrag.php potsdamer-konferenz.de: Vertragstext
  2. Die BRD-Vertreter verstehen und verstanden sich immer als Vertreter Gesamtdeutschlands. Gesamtdeutschland wird aber entweder minimal durch die Siegerjustiz 31.12.1937 oder völkerrechtlich durch die Grenzen vom 1.9.1939 definiert. Somit hat kein BRD-Vertreter jemals die Verantwortung für Deutschland übernommen.
  3. Der Grenzvertrag wurde zwar nach der Erklärung der Viermächte abgeschlossen, aber selbst die Viermächte unter Führung der Hauptsiegermacht VSA wollten keine Grenzgarantie für das vereinte Deutschland abgeben
  4. [1] Der verhinderte Friedensvertrag - Keine Grenzgarantie für Polen