Wiedervereinigung
Mit Wiedervereinigung ist die Einheit Deutschlands in seinen rechtmäßigen Grenzen gemeint, das nach jahrhundertelangen Teilungen in einzelne Gebiete zersplittert ist, von denen eine Anzahl vorübergehend völkerrechtswidrig okkupiert wurde. Diese wurde bisher aber nicht verwirklicht.
Erläuterung
Darüber hinaus werden in der deutschen Geschichte auch folgende Geschehnisse als Wiedervereinigung bezeichnet:
- Die Wiedervereinigung Westpreußens mit Deutschland im Vertrag von Petersburg am 5. August 1772
- Die Heimkehr der Saar 1935
- Die Heimkehr Österreichs zum Deutschen Reich 1938
- Die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich 1939
- Die Wiedervereinigung Danzigs mit dem deutschen Reich 1939
- Die Wiedervereinigung Böhmens und Mährens mit dem deutschen Reich 1939
- Die Wiedervereinigung mit Süd-Tirol 1943
- Die Wiedervereinigung mit dem österreichischen Küstenland 1943
- Der Beitritt der fünf neuen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD 1990