Deutsche Königreiche
Deutsche Königreiche bezeichnet deutsche Staaten, denen ein König als Staatsoberhaupt voransteht. Dazu gehören:
- Königreich Bayern (1806-1918)
- Königreich Belgien (seit 1831)
- Königreich Hannover (1814-1918)
- Königreich der Niederlande (seit 1581 bzw. 1648)
- Königreich Preußen (1701-1918)
- Königreich Sachsen (1806-1918)
- Königreich Württemberg (1806-1918)
Es handelt sich dabei um eine sehr junge Entwicklung, die auf die Neugestaltung Europas durch Napoleon zurückzuführen ist. Bis 1806 gab es (abgesehen von den Niederlanden, welche sich abgespalten hatten, als auch dem Sonderfall Preußen) nur einen König, der dem Heiligen Römischen Reich vorstand. Erst als das Reich aufgelöst wurde, war es für die deutschen Fürsten möglich, eine Königskrone für sich zu erwerben.
Ebenso gelang es einzelnen Angehörigen deutscher Fürstenhäuser, sich im Ausland eine Krone zu erwerben (etwa England, Schweden oder Griechenland), diese sind aber nicht als deutsche Königreich zu werten.