Deutsche Rechtsfront
Die Deutsche Rechtsfront war die 1933 begonnene ständische Vereinigung aller Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Verwaltungsrechtswahrer, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Volkswirte, Rechtsanwälte, Notare, Hochschullehrer, der jungen Rechtswahrer, Rechtsbeistände, Sachverständigen, Buchführer, Dolmetscher sowie der Angehörigen anderer rechtsverwandter oder verbundener Berufe. Organisatorischer Träger war der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund.