Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund

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Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund

NSRB.png
Bestehen: 1936-1945
Führer: Hans Frank
(1936–1942)
Otto Thierack
(1942–1945)

Der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund (NSRB) war im Deutschen Reich der organisatorische Träger der Deutschen Rechtsfront und faßte die Angehörigen des deutschen Rechtsstandes zusammen, jene Berufe, die für das Rechtsleben bedeutsam sind. Hervorgegangen ist die Organisation aus dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ), der von 1928 bis 1936 unter diesem Namen bestand.

Der Bund hatte die Aufgabe, alle Rechtswahrer im nationalsozialistischen Geiste auszurichten und ein artgemäßes deutsches Recht neu zu gestalten, auszubauen und zu vertiefen. Nur ein artgemäßes Recht sicherte nach nationalsozialistischer Auffassung den Staat, sein Wirtschafts- und Kulturleben. Die Neuordnung des deutschen Rechtes sollte dem Blute (Rassengesetze), dem Boden (Erbhofgesetz), der Ehre (Strafrecht), der Wehrkraft (Wehrgesetz) und der Arbeit (Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit) des deutschen Volkes Rechnung tragen. Volk und Recht sollten in enger Verbindung stehen, das Recht seinen Wert insbesondere daraus beziehen, daß es dem Volk nützen und Schaden von ihm abwenden sollte.

Die Akademie für Deutsches Recht und das Haus des Deutschen Rechts in München waren die zentralen Pflegestätten nationalsozialistischer Rechtsauffassung, Rechtsbegründung und Rechtsreform. Ein Beispiel für eine großangelegte Rechtsreform war der Entwurf eines Volksgesetzbuchs durch die Akademie für Deutsches Recht. Dieses sollte an die Stelle des Bürgerlichen Gesetzbuchs treten.

Die Mitgliedschaft im Bund war freiwillig. 1939 hatten sich etwa 101.000 Richter und Staatsanwälte, Rechtspfleger, Jungjuristen, Wirtschaftsjuristen, Verwaltungsjuristen, Rechtsanwälte, Notare, Rechtsanwaltsnotare, Hochschullehrer und weitere juristische Berufsträger im NSRB zusammengefunden.

Als Zeitschrift des NS-Rechtswahrerbundes fungierte die seit 1931 bestehende Publikation „Deutsches Recht“.

Siehe auch

Literatur

  • Ernst von Heydebrand und der Lasa (1884–1963): Deutsche Rechtserneuerung aus dem Geiste des Nationalsozialismus, 1933
  • Wilhelm Stuckart: Nationalsozialistische Rechtserziehung, Frankfurt am Main 1935
  • Erich Schwinge: Beruf des Juristen