Diskussion:Kubitschek, Götz

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Fotorechte

Ohne vermerkte Erlaubnis – wie in den Schreibregeln aufgeführt – können die Fotos nicht bleiben. --Stabsdienst (Diskussion) 23:34, 28. Lenzing (März) 2022 (UTC)

@ Hyperboreer
Fühlst Du Dich eventuell angesprochen? --Stabsdienst (Diskussion) 21:48, 31. Lenzing (März) 2022 (UTC)
Nein, überhaupt nicht. Wenn Du etwas von mir willst, kannst Du dies gerne höflich bekanntgeben. Ansonsten: Hat alles seine Richtigkeit. Person des öffentlichen Lebens, ohne Eingriff in die Privat- oder Intimsphäre. Uneingeschränkt gesetzeskonform. — Hyperboreer (Diskussion) 22:19, 31. Lenzing (März) 2022 (UTC)
Ich frage mich ernstlich, ob Du lesen kannst. In den Schreibregeln steht etwas ganz anderes und es ist sorgfältig geprüft. Diese Fotos hier sind ganz besonders problematisch, da sie die Person und dazu seine Frau in privater, heimischer Umgebung zeigen. Keinesfalls ist Kubitschek eine Person des öffentlichen Lebens. Aber auch wenn man von all dem absieht: Wo sind die Fotos her, hat Dir der Urheber der Fotos die Erlaubnis erteilt? Wenn ja, beschrifte sie entsprechend, wenn nein, entferne sie umgehend. Ich erinnere hier auch nochmals an die Pflichten der Administratoren. --Stabsdienst (Diskussion) 22:30, 31. Lenzing (März) 2022 (UTC)