Edelfreie

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Die Bezeichnung Edelfreie oder Hochfreie bzw. edelfrei oder hochfrei wurde ursprünglich bei den germanischen Stämmen verwendet für die Angehörigen einer sich innerhalb des Standes der Freien durch vornehme Abstammung auszeichnenden Schicht mit höherem Ansehen. Im Frühmittelalter waren die Edelfreien (Hochfreien, Edelinge) durch zum Teil dreifaches Wergeld hervorgehoben, im Hochmittelalter entwickelte sich aus ihnen der von den unfreien Ministerialen klar abgehobene Stand der „liberi barones“ („freie Herren“, die mit Gerichtshoheit ausgestatteten Grundherren; Freiherren), einige Edelfreie sanken jedoch später auf die Stufe des niederen Adels (seit dem 13. Jahrhundert) ab.

Geschichte

Die Edelfreien waren zunächst ein aus Großgrundbesitzern bestehender landrechtlicher Stand und nicht wie der spätere niedere ritterschaftliche Adel ein auf Dienst- und Lehnswesen begründeter Adel. Aus ihnen wurden unter den Karolingern die Grafen ernannt, deren Aufgabe es war, in einem Gau die Rechtsprechung auszuüben. Außerdem hatten sie auch sonstige, teils militärische sowie zivile Aufgaben. Einige dieser Grafen schafften es, mehrere Grafschaften in ihre Hände zu bekommen und begründeten dann mehr oder weniger große Herrschaftsgebiete. Anderen besonders einflußreichen Männern gelang es, Herzöge ihrer Stämme zu werden. Wieder andere gingen, verarmt oder aus religiösen Gründen, in verschiedene Arten der Hörigkeit ein. Dies scheint besonders häufig um das Jahr 1000 geschehen zu sein.

Die nach 1000 bestehen gebliebenen edelfreien Geschlechter, die in der Zwischenzeit auf Grund ihrer Grafschaftsrechte und sonstiger Regalien langsam eine Territorialherrschaft aufgebaut hatten, wurden zum Teil zu den Ahnherren der späteren Reichsfürsten, Grafen und Edelherren (Freiherren).

Siehe auch

Verweise