Freiherr

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General Reinhard Gottlob Georg Heinrich Freiherr von Scheffer-Boyadel

Der Freiherr (bisweilen mit der Höflichkeitsanrede „Baron“ angesprochen) gehörte zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. In Österreich und dem Deutschen Reich bestand dieser Titel bis 1919. In Deutschland wird „Freiherr“ und „Freifrau“ seitdem als Bestandteil des Namens gebraucht. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freiherr, Graf, Fürst und Herzog, wobei man zwischen dem Ritterstand und dem Herrenstand unterschied; der Herrenstand begann beim Freiherren.

Geschichte

Das Wort Freiherr geht auf den spätmittelhochdeutschen Ausdruck vrīherre zurück und bedeutet freier Edelmann bzw. edelfrei. Die Zugehörigkeit zum Adel ging fast immer mit Landbesitz und -herrschaft einher. Ritter waren zum Beispiel zunächst nicht zwangsläufig Adelige, konnten aber durch Lehen dazu aufsteigen. Bis zum 13. Jahrhundert bestand innerhalb des Adels noch keine Standesschranke zwischen dem hohen und dem niederen Adel. So waren die Grafen als Territorialherren den Reichsfürsten nahezu gleichgestellt. Der Adelstitel hing vom beherrschten Territorium ab.

Im Fall der Freiherren ist zwischen Reichsfreiherren und dem später verliehenen Titel Freiherr zu unterscheiden. Reichsfreiherren waren reichsunmittelbar bzw. reichsfrei, hatten nur den König bzw. den römisch-deutschen Kaiser über sich und wurden dem hohen Adel zugerechnet. Viele Reichsfreiherren benutzten ab dem 15. Jahrhundert einen Grafentitel. Später verliehen die Landesfürsten den Freiherrentitel als Anerkennung für geleistete Dienste. Die so Ausgezeichneten gehörten damit dem niederen Adel an, waren jedoch keine Freiherren im ursprünglichen Wortsinn.

Anrede und Gültigkeit

Angehörigen freiherrlicher Familien stand im 17. und 18. Jahrhundert die Anrede Wohlgeboren, später Hochwohlgeboren oder Hoch- und Wohlgeboren zu. In Deutschland war es üblich, den Adelstitel dem Vornamen voranzustellen. Seit dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung 1919 sind ehemalige Adelstitel in Deutschland namensrechtlich Bestandteile des Familiennamens. In Österreich war es bereits während der Monarchie üblich, den Adelstitel zwischen dem Vor- und dem Familiennamen einzufügen. Dies wurde nicht nur im amtlichen Schriftverkehr, sondern auch bei Hof so gehandhabt.

Die weibliche Form lautet „Freifrau“ (Baronin) für die Frau eines Freiherrn bzw. „Freiin“ (Baronesse) für die ledige Tochter eines Freiherrn oder einer Freifrau. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichtes während der Weimarer Republik, die in Deutschland bis heute Bestand hat, dürfen sich die Ehefrauen von Freiherren namensrechtlich korrekt „Freifrau“ nennen (z. B. Kunigunde Freifrau von Richthofen, die Mutter des berühmten Jagdfliegers.)

In Österreich wurden mit dem Adelsaufhebungsgesetz von 1919 der Adelsstand und sämtliche Adelstitel namensrechtlich vollständig abgeschafft.

Siehe auch

Literatur