Ehrenpatenschaft
Für das siebte Kind einer Familie übernimmt der Bundespräsident der BRD die Ehrenpatenschaft, wenn die Familie dies wünscht und der Nachwuchs die bundesdeutsche „Staatsbürgerschaft“ hat.
Die Ehrenpatenschaft hat einen symbolischen Charakter, ist also nicht mit einer Taufpatenschaft zu vergleichen, sondern soll die besondere fürsorgende Verpflichtung der BRD für kinderreiche Familien zum Ausdruck bringen. Durchschnittlich gibt es pro Jahr 700 neue Patenschaften durch den Bundespräsidenten. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland sind es rund 77.500.[4]
Neben einer Urkunde erhalten die Eltern einmalig einen Betrag in Höhe von derzeit (2013) 500 Euro.
Eklat im Jahre 2010
Als im Dezember 2010 die Ehrenpatenschaft für das siebte Kind einer Lalendorfer Familie übernommen werden sollte, weigerten sich Bürgermeister Reinhard Knaack (Linke) und Ortsvorsteher Wilfried Baldermann (CDU), wie normalerweise üblich, die Urkunde sowie 500 Euro persönlich zu übergeben, da man der Familie nachsagte, eine deutsch-nationale Gesinnung zu haben. Auch durch die Beteuerung der Eltern des Patenkindes, das auf den verdächtigen Namen Merlind hört, nicht Mitglied der NPD zu sein, ließen sich die vermeintlichen Volksvertreter nicht erweichen:
Wir können uns nicht gegen die rechte Kultur in Schulen engagieren und dann solchen Leuten Ehrungen übergeben.
Der gerade aus dem besetzten Palästina zurückkehrende damalige Bundespräsident Christian Wulff fand dennoch eine geschickte Lösung: Die Urkunde wurde zugesandt und die Eltern um die Kontoverbindung gebeten.[5]