Ekklesia

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Die Ekklesia (altgr. ἐκκλησία ekklēsía, lat. ecclesia „die ‚Herausgerufene‘“) war im alten Athen und in anderen Städten des antiken Griechenlands die Volksversammlung, d. h. die Vereinigung aller im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen attischen Bürger vom 20. Lebenssjahr an.

Der Ekklesia oblag die souveräne Entscheidung über alle durch den Rat (die Bule, βουλή) vorbereiteten und an die Ekklesia gebrachten oder auch durch eigene Initiative aus dem Kreise der versammelten Bürger angeregten Angelegenheiten der inneren und äußeren Politik (Krieg und Frieden, Bündnisse und Verträge, Gesandtschaften, Ehrenbezeigungen an einzelne und Korporationen), des öffentlichen Kultus, der Finanzen und der Gesetzgebung, die Wahl der Beamten (soweit solche nicht durchs Los bestimmt wurden), Erledigung etwaiger Beschwerden gegen diese u. dgl., in gewissen Ausnahmefällen (bei den sogenannten Eisangelien) auch die richterliche Entscheidung.

Athen

Die Einrichtung, daß innerhalb bestimmter Zeiträume regelmäßig solche Versammlungen stattfanden, wird auf Solon zurückgeführt. Er setzte vier Ekklesien für jedes Jahr fest, Kleisthenes (um 509 v. Chr.) zehn. Mit der Erweiterung ihres Wirkungskreises durch die Entwicklung der griechischen Demokratie wurde die Zahl nochmals vermehrt, so daß zur Zeit der höchsten Blüte der demokratischen Verfassung vier regelmäßige Ekklesien in jeder der zehn Prytanieen, also 40 im Jahr stattfanden, von denen jede ihren bestimmten Geschäftskreis hatte. Dazu kamen noch in dringenden Fällen außerordentliche Versammlungen, welche meist von den obersten Beamten des Kriegsdepartements (den Strategen) einberufen wurden.

Ort und Gestaltung der Ekklesia

Die Örtlichkeit dieser Versammlungen war seit alter her die Pnyx, an deren Eingängen sechs Lexiarchen mit 30 Gehilfen die Kontrolle ausübten. Jeder zur Teilnahme an der Versammlung Berechtigte erhielt beim Eintritt eine Marke, gegen deren Vorzeigung ihm seit der Zeit des Perikles, als Entschädigung für die aufgewandte Zeit, der Versammlungssold (Ekklestiastikos misthos, früher 1 Obolos, später 3 Obolen) ausbezahlt wurde. Frauen, Metöken und Sklaven waren nicht zugelassen.

Anstatt der unbequemen und abgelegenen Pnyx wurden besonders seit der makedonischen Zeit lieber die bequemen Räume des Dionysostheaters am Südostabhang der Akropolis, bisweilen auch der Markt, ja selbst Lokale außerhalb der Stadt (z. B. in Peiraieus) zur Abhaltung der Versammlungen benutzt.

Der Beginn der Versammlungen wurde durch ein auf der Agora sichtbares Zeichen (wahrscheinlich Ausziehen einer Fahne) angezeigt. Sie begann regelmäßig früh am Morgen mit einem Reinigungsopfer und einem vom Keryx (Herold) gesprochenen Gebet; darauf trug der Vorsitzende oder ein anderer Referent die Anträge (Probuleumata, d. i. Vorbeschlüsse) des Rats vor, und wenn die Versammlung durch Procheirotonie (vorläufige Abstimmung) beschlossen hatte, auf die Verhandlung darüber einzutreten, so wurde die Debatte eröffnet, bei welcher nach alter, aber zur makedonischen Zeit bereits veralteter Sitte die über 50 Jahre Alten den Vorrang hatten. Die auftretenden Redner waren während der Dauer ihrer Ansprache zum Zeichen der Unverletzlichkeit bekränzt. Nach Schluß der Debatte wurde über jeden Antrag einzeln durch Erheben der Hände (Cheirotonie) oder auch durch Stimmtäfelchen abgestimmt. Der Schluß der Versammlung mußte jederzeit vor Sonnenuntergang, sonst auch bei plötzlich eintretendem Regen, Gewitter u. dgl. erfolgen; war die Tagesordnung nicht erschöpft, so wurde die Versammlung auf den folgenden Tag vertagt. Ihre Beschlüsse wurden regelmäßig in das Archiv der Stadt eingetragen, in wichtigeren Fällen auch in Erz oder Stein eingegraben und dann öffentlich aufgestellt.

Den Vorsitz in der Versammlung führte in der älteren Zeit der Epistates, d. h. der Vorsitzende des geschäftsleitenden Ausschusses des Rats (der Prytanen); später wurden jedesmal neun Proëdroi aus der Zahl der übrigen nicht zum Ausschuß gehörigen Ratsmitglieder durchs Los ernannt, die wieder unter sich den Proëdros erlosten. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung standen diesem eine Anzahl Polizeidiener (toxotai, Bogenschützen) unter.

Literatur

Verweise

  • Ekklesia, in: Meyers Konversationslexikon, 5. Bd., S. 494, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892