Rheinischer Bund

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Erste Rheinbund)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pfeil 1 start metapedia.png Für das französische Protektorat von 1806 siehe Rheinbund

Der Rheinische Bund (L'Alliance du Rhin) war ein am 14. August 1658 abgeschlossenes Übereinkommen, das auf Betreiben des Mainzer Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn zustande kam.

Erläuterung

Frankreich und das soeben wieder mit der römische-deutschen Kaiserwürde betraute Haus Habsburg sollten damit gegeneinander ausgespielt werden, um die Macht der deutschen Partikularstaaten zu sichern, was mit dem gänzlich passiven Kaiser Leopold I. auch gelang. Auf französischer Seite war der Bund ein Werk des Kardinals Jules Mazarin, der für den noch nicht mündigen Ludwig XIV. die Regierung leitete. Vordergründig als gegenseitige Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Westfälischen Friedens deklariert, ging es im Kern gegen den deutschen Kaiser und eine damit verbundene mögliche wieder erstarkende gesamtdeutsche Einheit.

Neben Frankreich zählte der Rheinbund die wichtigsten Signatarmächte des gegen das Erste Reich gerichteten Westfälischen Friedens zu seinen Mitgliedern, da Schweden für seine deutsche Besitzung Bremen-Verden, und später auch für das schwedisch annektierte Pommern, ebenfalls dem Bündnis angehörte. Der Rheinbund wurde für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und zweimal verlängert, lief dann im August 1667 aber aus, obwohl Frankreich alles versuchte, das antideutsche Bündnis weiterhin aufrechtzuerhalten.

Diese französische Bildung in Verbindung mit den Umtrieben und Bestechungen, die von den Diplomaten geübt wurden, machte einflußreiche Staatsmänner und Gelehrte dem Interesse Frankreichs dienstbar und viele wurden zu Verrätern an der eigenen Nation. (...) Nur ein deutscher Fürst, der Kurfürst Friedrich Wilhelm I. von Brandenburg, machte seine Souveränität zum Besten Deutschlands geltend und wies die Aufforderung zum Bunde beizutreten mit der Erklärung ab, daß die Allianz Dinge in sich begreife, welche mit der Reichsverfassung nicht im Einklang stehen.[1]

Fußnoten

  1. Karl Klüpfel: Die deutschen Einheitsbestrebungen in ihrem geschichtlichen Zusammenhang, 1853, S. 223, Kapitel: „Der niederrheinische Bund 1658“ (PDF-Datei)