Deutscher Staat

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Als deutscher Staat werden die unterschiedlichen politischen Organisationsformen (Partikularstaaten) innerhalb Deutschlands bezeichnet. Die deutschen Staaten schlossen sich auch zuweilen ganz oder teilweise zusammen. So z. B. im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, dem Norddeutschen Bund und dem Großdeutschen Reich.

Erläuterung

Bereits zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation existierte als weiterer deutscher Staat der Ordensstaat in Ostdeutschland. Im Zuge des Westfälischen Friedens nach dem ersten Dreißigjährigen Krieg gegen Deutschland wurde mit der Zersplitterung Deutschlands begonnen, die mit der Niederlegung der Reichskrone einen Höhepunkt fand. Diese wurde fortgeführt nach dem französischen Überfall auf Deutschland und den darauf folgenden Diktatfrieden von Tilsit.

Nach dem Siebten Koalitionskrieg vermochten es die deutschen Teilstaaten nur bedingt zusammenzufinden im Rahmen des Deutschen Bundes.

Die Reichseinigung unter Bismarck nach dem Deutsch-französischen Krieg 1870/71 vermochte nur die Kleindeutsche Lösung durchzusetzen, was sich letztlich für Deutschland als verhängnisvoll erweisen sollte.

Nach dem Ersten Weltkrieg gegen Deutschland wurde Deutsch-Österreich mit einem Anschlußverbot belegt, um die Zersplitterung Deutschlands aufrechtzuerhalten. Eine Einigung der deutschen Staaten wurde mit dem Großdeutschen Reich unter dem deutschen Kanzler Adolf Hitler angestrebt. Dazu kam es jedoch letztlich nicht, da England und Frankreich am 3. September 1939 den Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland entfesselten.

Eine Zersplitterung war immer im Sinne der Feinde Deutschlands, so daß eine solche zu jeder Zeit befördert wurde. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs existieren verschiedene deutsche Staatsfragmente, wie z. B. die West-BRD, bis 1990 die DDR, die BRÖ, seit 1990 die Groß-BRD, deren Regierungen allerdings betont nicht im Sinne Deutschlands handelten und handeln.

Siehe auch

Literatur