Erzbischof

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Der Titel Erzbischof (Erz- von altgr. αρχή arché ‚Anfang, Führung‘, in der abgeleiteten Bedeutung ,Ober-‘ und Bischof επίσκοπος epískopos ‚Aufseher‘) wird in christlichen Kirchen von Bischöfen mit besonderer Amtsstellung getragen. Welcher Bischof den Titel tragen darf, ist von Kirche zu Kirche unterschiedlich geregelt. Folgende Fälle lassen sich unterscheiden:

  • der Bischof steht einer Diözese vor, die Erzbistum ist
  • der Bischof steht einer Diözese vor und ist gleichzeitig Oberhaupt einer unabhängigen Kirche
  • der Bischof darf den Titel durch besondere Verleihung führen (Titularerzbischof)

Nach deutschem Protokoll werden Bischöfe und Erzbischöfe mit der Anrede „Eure Exzellenz“ angesprochen.

Historischer Ursprung

Im dritten und vierten Jahrhundert bildeten sich allmählich Verbände von Diözesen heraus, deren Oberhaupt meist als „Metropolit“ bezeichnet wurde, weil er im Regelfall der Bischof der Hauptstadt („Metropole“) einer römischen Provinz war (eine Ausnahme von dieser Form existierte beispielsweise in der Provinz Africa). Das Konzil von Nizäa erwähnt, daß auch diese Verbände wiederum zu Organisationsformen zusammengefaßt waren, nämlich Alexandrien, Antiochien, Konstantinopel und Rom. Zusammen mit Jerusalem wurden diese Großkirchen im 5. Jahrhundert als Patriarchate bezeichnet. Für den Bischof von Alexandrien ist im 4. Jahrhundert erstmals die Bezeichnung „Erzbischof“ (ἀρχιεπίσκοπος) überliefert. „Erzbischof“ ist demnach ein Titel, keine Amtsbezeichnung (das wäre „Metropolit“). Mit der Zeit wurde der Titel von immer mehr Bischöfen getragen, während die bischöflichen Oberhäupter der genannten kirchlichen Großräume als Patriarchen bezeichnet wurden. In den Kirchen mit byzantinischer Tradition gibt es immer noch Erzbischöfe, die Oberhäupter autokephaler – also unabhängiger selbständiger – Kirchen sind.

Vorrecht der Metropoliten bzw. Erzbischöfe war stets das Einberufungsrecht für Provinzialsynoden, also Bischofsversammlungen in seinem Amtsbezirk, außerdem die Bestätigung, bisweilen auch Einsetzung seiner Suffraganbischöfe. Zu keiner Zeit besaßen die Metropoliten das Recht, in die ihrem Verband angehörenden Bistümer hineinzuregieren.

Das Verständnis des Titels und seine Verleihung entwickelte sich im Osten und Westen auseinander. Seit karolingischer Zeit wurden im Westen auch besonders angesehene Bischöfe, die nicht Metropolit waren, zum Erzbischof ernannt, teils wegen der Bedeutung ihrer Diözese, teils weil sie ein besonderes Amt, etwa das eines Legaten oder Nuntius, einnahmen.

Erzbischöfe in der katholischen Kirche

Den Titel Erzbischof tragen in der römisch-katholischen Kirche

  • der Metropolit als residierender Bischof des Metropolitansitzes
  • der residierende Bischof einer Erzdiözese, die nicht Metropolitansitz ist. Aus historischen Gründen kann es Kirchenprovinzen mit mehreren Erzdiözesen geben. Die dort residierenden Bischöfe tragen jeweils den Titel Erzbischof, doch nur einer von ihnen ist auch Metropolit. Daneben gibt es Erzdiözesen wie Luxemburg, Straßburg oder Vaduz, die keiner Kirchenprovinz angehören, sondern direkt dem Apostolischen Stuhl unterstellt sind (immediate Diözesen). Auch deren Bischöfe tragen den Titel Erzbischof, sind aber keine Metropoliten.
  • Titularbischöfe auf einer Titulardiözese mit erzbischöflichem Rang. Hierzu gehören vor allem Kurienbeamte wie die Sekretäre der Kongregationen und die Nuntien.
  • (Alt-)Diözesanbischöfe, die diesen Titel persönlich verliehen bekommen haben (Erzbischöfe ad personam), zum Beispiel gelegentlich verdiente Diözesanbischöfe im Ruhestand. Wird ein Titularerzbischof Bischof eines gewöhnlichen Bistums, so behält er in der Regel den Titel Erzbischof.

Siehe auch