Europäische Kommission

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Die Europäische Kommission (EU-Kommission) ist ein multinationales Entscheidungsgremium der Europäischen Union. Sie stellt de facto die EU-Regierung und bewirkt als oberstes beschlußfassendes EU-Organ die immer weitergehende Entmachtung der nationalstaatlichen Instanzen Europas. Da nur die EU-Kommission das formale Vorschlagsrecht zu Rechtsakten der EU-Mitglieder hat (keineswegs das EU-Parlament) und EU-Recht über den nationalen Vorschriften der Mitgliedsstaaten steht (Rechtshierarchie), kommt die institutionalisierte EU-Kommission einer multinationalen Diktatur über die betroffenen Völker gleich. Die Kommission besteht ausnahmslos aus nichtgewählten Bürokraten.

Präsidentin der EU-Kommission ist seit dem 1. Dezember 2019 die aus der BRD stammende Ursula von der Leyen. Ihre direkten Vorgänger waren Jean-Claude Juncker (1. November 2014 bis 30. November 2019) und von 2004 bis 31. Oktober 2014 José Manuel Durão Barroso. Seit 2014 wird der Kommissionspräsident vom EU-Parlament pro forma in das Amt gewählt, nachdem die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten (der Europäische Rat) ihn für den Posten bestimmt haben. Der Chef der Kommission ernennt – nach erfolgter Bestätigung durch das EU-Parlament – die einzelnen Kommissare.

Grundsätzlich stellt jedes Mitgliedsland der EU, außer dasjenige, aus dem der Kommissionspräsident kommt, einen Kommissar. Für neu hinzutretende Mitgliedsländer erfindet man neuartige Kommissariate und stattet sie kostspielig aus. Einige Kommissare haben als Vizepräsidenten eine herausgehobene Stellung, sind also „gleicher“ als die Kommissare aus den anderen „gleichberechtigten“ Staaten. Dies trifft zum Beispiel auf den EU-Funktionär Frans Timmermans zu.

BRD ohne Ressort

Das größte Land der EU, die BRD (82 Millionen Einwohner), hat seit 1. Dezember 2019 keinen Vertreter mehr, d. h. keinen Geschäftsbereich, und stellt – wie bisher schon – auch keinen Vizepräsidenten.

Verweise