Krematorium

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Das Krematorium in Gotha, erbaut von Carl Heinrich Stier
Kaulbachs Grab und der Siemens'sche Leichenverbrennungsofen

Ein Krematorium (lat. cremare, dt. verbrennen; Pl. Krematorien; auch Einäscherungshalle, Feuerhalle[1]) dient der Einäscherung von Leichen in einem Verbrennungsofen. Dabei wird der Leichnam durch Feuer in Asche verwandelt. Der Vorgang inklusive Begraben der Urne mit Asche wird Feuerbestattung genannt.

Die Einäscherungsanstalt ist ein privates oder staatliches/kommunales Unternehmen mit Kremierungsanlage, meist Gasverbrennungsöfen zur Verbrennung von Leichen. Der Begriff umfaßt das Gebäude und die zugehörigen Anlagen. Häufig sind moderne Gebäude auch mit Sammel-, Aufbahrungs- und Kühlräumen ausgestattet.

Geschichte

Bereits im antiken Griechenland wurde die Einäscherung praktiziert. Dieses Vorgehen wurde im Römischen Reich übernommen und war zuerst ein Vorrecht der Reichen. Die Verbrennung war jedoch schon bei den Germanen durchaus üblich, wurde allerdings im Zuge der Christianisierung von der Kirche verboten, so daß fortan die kompletten Leichen eingegraben werden mußten. Karl der Große hatte 785 im Edikt von Paderborn die Einäscherung von Leichen bei Todesstrafe verboten, da er die Feuerbestattung als heidnischen Brauch ansah. Friedrich der Große ordnete vor dem Ersten Schlesischen Krieg mit Erlaß vom 27. Februar 1741 ausdrücklich an, daß „sein Leichnam auf römische Art verbrannt und in einer Urne bei Rheinsberg beigesetzt werden solle“, was damals Ketzerei war.

Jedoch erst im 19. Jahrhundert wurde die Feuerbestattung offiziell wieder eingeführt und 1878 auf dem Gothaer Hauptfriedhof erstmals wieder vorgenommen. Dabei handelte sich auch um den Erbauer des Krematoriums, den Bauingenieur Carl Heinrich Stier. Die technische Anlage dazu, der Siemens’sche Leichenverbrennungsofen, wurde von Friedrich Siemens konstruiert.

Die katholische Kirche verbot noch 1886 explizit die Verbrennung von Leichen und verschärfte 1892 die Bestimmungen „bei Exkommunikation“. Erst 1963 wurde die Feuerbestattung von der katholischen Kirche offiziell wieder zugelassen.

Mit dem Feuerbestattungsgesetz (FBG) vom 15. März 1934 wurde erstmals eine reichseinheitliche Regelung für Deutschland erlassen. Zuvor hatten einige landesrechtliche Bestimmungen bestanden. Am 5. November 1935 wurde durch Runderlaß des Reichsministers des Innern die Betriebsordnung für Feuerbestattunganlagen in Kraft gesetzt. Schließlich folgte eine Durchführungsverordnung zum FBG vom 10. August 1938 (RGBl. I, S. 1000).

Literatur

  • Friedrich Küchenmeister: Die Feuerbestattung unter allen zur Zeit ausführbaren Bestattungsarten die beste Sanitätspolizei des Bodens und der sicherste Cordon gegen Epidemien, 1875 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
  • Friedrich Goppelsroeder: Ueber Feuerbestattung. Vortrag gehalten am 13. Februar 1890, im Naturwissenschaftlichen Vereine zu Mülhausen im Elsasse. Nebst Anhang und mit fünf Abbildungen im Texte (1890) (PDF-Datei)
  • Joseph Zehetmaier: Leichenverbrennung und Leichenbestattung im alten Hellas nebst den verschiedenen Formen der Gräber, 1907 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
  • Walter Huber: Feuerbestattung, Vortrag 1905 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!

Fußnoten