Fliegerschaftsabzeichen
Das Fliegerschaftsabzeichen war eine Auszeichnung der deutschen Luftwaffe für Flugzeugführer, welches am 19. Januar 1935 durch den Reichsminister der Luftfahrt Hermann Göring gestiftet wurde und die Funktion eines Doppelabzeichens erfüllte. Es gilt als Vorläufer des am 26. März 1935 neu aufgelegten Flugzeugführer- und Beobachterabzeichens und wurde durch dieses abgelöst. Die Verleihung des Fliegerschaftsabzeichens konnte nach dem erfolgreichen Ablegen der fliegerischen Schulausbildung durch das Reichsluftfahrtministerium erfolgen. Am 26. März 1935 wurde das Fliegerschaftsabzeichen durch das neue Prägemuster des Flugzeugführer- und Beobachterabzeichens ersetzt.[1][2]
Inhaltsverzeichnis
Aussehen und Trageweise
Die ovale Auszeichnung zeigt innerhalb eines silbernen Lorbeer- (rechts) sowie eines Eichenlaubkranzes (links), das aufgesetzte Hoheitsabzeichen der Luftwaffe der ersten Form, welches dunkel mattiert ist. Die Rückseite des Abzeichens wird von einer waagerecht angelöteten Nadel und dem dazugehörigen Gegenhaken bestimmt. Getragen wurde es an der linken Brusttasche des Beliehenen.
Verleihungszahlen
Aufgrund der kurzen Lebensdauer dieses Abzeichens, sind nur wenige Verleihungen bekannt geworden. So an Göring selber und Erhard Milch.
Hintergrund
Mit einer Verfügung des Reichsministers der Luftfahrt vom 19. Januar 1935 wurde das Fliegerschaftsabzeichen eingeführt.
Das Abzeichen wurde nach erfolgreichem Abschluß der Schulausbildung an Angehörige der Luftwaffe durch das Reichs-Luftfahrt-Ministerium verliehen. Es scheint nur in wenigen Fällen ausgegeben worden zu sein; denn sowohl die Bestimmungen vom 14. März und vom 13. Mai 1935 weisen auf die veränderten Abzeichen in veränderter Form hin. Eigenartigerweise bezeichnet eine kleine Veröffentlichung »Uniformen, Abzeichen, Dienstgrade sowie . . .« (Dr. jur. Helmut Paetzold —Friedrich M. Hörhold-Verlag — Leipzig —) aus dem Jahre 1938 in einer Abbildung dieses Abzeichen als »Fallschirmschützen-Abzeichen« !
Göring selbst trug als Reichsminister der Luftfahrt bei seiner Hochzeit im April 1935 dieses Abzeichen.
Mit einer Verfügung des R. d. L. und Ob. d.L. vom 12. August 1935 — L.D. Nr. 7829/35 D IV,3 — wurde dieses Abzeichen durch neue Muster abgelöst.