Frankfurter Dokumente

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Als Frankfurter Dokumente bezeichnet man das unter Bruch des geltenden Völkerkriegsrechts weitergegebene Diktat der Westalliierten an die Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszone des Deutschen Reiches zur Gründung eines westdeutschen Separatstaates[1].
Darin wurde u.a. eine Verfassungsgebende Nationalversammlung für Westdeutschland gefordert. Die Ablehnung des Diktats durch die deutschen Repräsentanten führte zu den Koblenzer Beschlüssen, mit denen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als Provisorium beschlossen wurde und in Art. 146 GG die Wiedervereinigung des Deutschen Volkes als staatsbildendes Gesamtvolk in einem freien Deutschen Reich beschlossen wurde.

Fußnoten

  1. Die Siegermächte in einem Krieg haben keine Rechte, die staatliche Ordnung im besiegten Feindstaat zu zerschlagen. Hierfür sind völkerrechtlich wirksame Akte notwendig, die zum Untergang des Staates führen. Diese gelten jedoch seit dem Briand-Kellogg-Pakt als geächtet.