Briand-Kellogg-Pakt

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Der Briand-Kellogg-Pakt (Vertrag über die Ächtung des Krieges), auch Pariser Vertrag genannt, ist ein nach dem damaligen VS-amerikanischen Außenminister Frank Billings Kellogg und dem französischen Außenminister Aristide Briand benannter völkerrechtlicher Vertrag, welcher am 27. August 1928 in Paris zunächst von elf Nationen unterzeichnet wurde und am 24. Juli 1929 in Kraft trat. Mit dem weiterhin gültigen Vertragswerk wird der Angriffskrieg als Mittel der Politik explizit geächtet. Ausnahmen sind der Verteidigungskrieg und der ebenfalls der Verteidigung dienliche Präventivkrieg.

Die elf Erstunterzeichner waren die VSA, das Deutsche Reich, Italien, Irland, Großbritannien, Australien, Kanada, die Tschecho-Slowakei, Indien, Neuseeland und Südafrika. Polen, Belgien, Frankreich und Japan unterzeichneten den Vertrag noch vor seiner Inkraftsetzung. Es haben sich dem Briand-Kellogg-Pakt insgesamt 62 Staaten angeschlossen.

Vorgeschichte

Mit Gründung des Völkerbund im Jahre 1919 blieb das bislang bestehende Recht eines jeden souveränen Staates, nach eigenem Ermessen Krieg führen zu dürfen, noch weitgehend unangetastet. Insbesondere galt ein aus nationalen Interessen geführter Angriffskrieg weiterhin als nicht völkerrechtswidrig. Während die militärischen Klauseln des Versailler Diktates nur von Deutschland erfüllt worden waren, war es mit dem zwischen Frankreich, Italien, England, Deutschland, Belgien, Polen und der Tschechoslowakei im Jahre 1926 beschlossenen Locarno-Vertrag zu einer teilweisen Rehabilitierung Deutschlands gekommen. Erstmals wurde mit dem Briand-Kellogg-Pakt ein völkerrechtlicher Vertrag zur Ächtung des Angriffskrieges ratifiziert.

Verweise