Blaha, Frantisek

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Frantisek (Franz) Blaha war ein ein tschechischer Kommunist und Berufszeuge. Er war 1961 Vorsitzender des Internationalen Dachauverbandes, und behauptete dann immer noch, er habe im KL Dachau Massenvergasungen gesehen und Hosen und andere Lederwaren aus Menschenhaut hergestellt.

Prekär für die Vertreter des Dogmas der Massenvernichtung mittels Gaskammern sind widersprüchliche Aussagen von Zeugen. So behauptete der Zeuge Blaha, ein ehemaliger Häftling des Konzentrationslagers Dachau: „Die Gaskammer wurde im Jahre 1944 vollendet; ich wurde zu Dr. Rascher gerufen, um die ersten Opfer zu untersuchen. Von den 8 bis 9 Personen, die in der Kammer waren, waren drei noch am Leben und die anderen schienen tot zu sein.” Allerdings machte Blaha zu anderem Zeitpunkt Angaben, die dieser Aussage widersprechen. Zumindest auf Nachfrage konzidieren heute auch offizielle Stellen der BRD, daß in Dachau sowie im gesamten Altreich keine Vergasungen stattgefunden haben, was auf einen publizierten Zeitungs-Leserbrief Martin Broszats, einst Leiter des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ), in den frühen 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts zurückgeht.[1] Bereits 1960 revidierte der langjährige Direktor des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) Martin Broszat die bis dahin „offenkundige” Version der Geschichte. In einem Leserbrief an „Die Zeit” stellte er lapidar fest:[2]

Weder in Dachau noch in Bergen-Belsen noch in Buchenwald sind Juden oder andere Häftlinge vergast worden. Die Gaskammer in Dachau wurde nie ganz fertiggestellt und „in Betrieb“ genommen. Hunderttausende von Häftlingen, die in Dachau oder anderen Konzentrationslagern im Altreich umkamen, waren Opfer vor allem der katastrophalen hygienischen und Versorgungszustände.

Damit räumte Broszat ein, daß Historiker, Journalisten und ehemalige KZ-Insassen 15 Jahre lang nichts anderes taten, als kritiklos die Greuelmärchen der Siegermächte nachzuplappern. Beim Nürnberger Prozeß gegen die deutschen „Hauptkriegsverbrecher” ist jedoch in Dokument 3249-PS eine eidesstattliche Versicherung des „Augenzeugen” Franz Blaha niedergeschrieben, dieser Blaha schwor vor dem IMT, er habe im Konzentrationslager Dachau „Massenvergasungen” selbst „miterlebt”. Später gilt die eidesstattliche Aussage Blahas nicht mehr, denn: „In Dachau wurde niemand vergast”, verkündet die Dachauer Museumsdirektion und eine entsprechende Tafel verkündet in mehreren Sprachen: „Gaskammer, war nie in Betrieb”.

Der SS-Richter Konrad Morgen sagte bereits vor dem Nürnberger Tribunal dazu:[3]

RA. PELCKMANN: Das Lager Dachau ist hier als reines Vernichtungslager geschildert worden von seiten der Anklage, teilweise auch von Zeugen. Stimmt das?

MORGEN: Ich glaube, das KZ-Lager Dachau aus meinen Ermittlungen von Mai bis Juli 1944 näher zu kennen. Ich muß sagen, daß ich den gegenteiligen Eindruck hatte. Das KZ-Lager Dachau galt von jeher als ausgesprochen gutes Lager, als Erholungslager bei den Häftlingen, und diesen Eindruck habe ich tatsächlich gewonnen.
RA. PELCKMANN: Haben Sie die Inneneinrichtung gesehen, den Krankenbau und so weiter?
MORGEN: Ich habe alle diese Einrichtungen genauestens besichtigt und muß sagen, der Krankenbau war tadellos in Ordnung. Ich bin durch sämtliche Säle gegangen, es war nichts von einer Überbelegung zu merken und erstaunlich war die Fülle der medizinischen Instrumente auch größerer Art, die hier den Häftlingen dienten. Es gab besondere Fachkapazitäten aus den Häftlingen selbst.
RA. PELCKMANN: Gut, gut, Sie wollen also schildern, es war gut. Aber damit befinden Sie sich zum Beispiel im Widerspruch mit den Aussagen des Dr. Blaha, die hier zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden sind. Kennen Sie diese Aussagen?

MORGEN: Ich habe die Aussagen des Dr. Blaha in der Presse gelesen und hier Gelegenheit gehabt, die Prozeßakten einzusehen. Ich muß sagen, diese Bekundungen haben mich maßlos erstaunt. Ich bin der Auffassung, daß Blaha aus eigener Wissenschaft derartige Behauptungen nicht aufstellen kann, denn es ist nicht so, daß ein Häftling in einem Konzentrationslager sich frei bewegen kann und insbesondere Zugang zu den verschiedenen Einrichtungen hat.

Wilhelm Frick wurde von Dr. Franz Blaha, der das Gutachten „Massenvergasungen in Dachau“ unterschrieben hatte (Dokument 3249-PS, geschrieben von Lt. Daniel L. Margolies, der auch an der Fälschung von 3 Hitlerreden beteiligt war, XIV 65 [77]) angeklagt, Dachau besucht zu haben. Frick bestritt dies und bat, als Zeugen vernommen zu werden, um zu seiner Verteidigung aussagen zu können und mit Blaha konfrontiert zu werden. Dies wurde ihm verweigert. Anscheinend gab Frick auf. Er sagte nie aus. Die Schlußrede seines Verteidigers ist in Band XVIII, Seite 164-189 [182-211] abgedruckt.

Der etablierte Historiker Jacques Baynac gab 1996 in einem Zeitungsartikel freimütig zu, daß sich die gesamte Darstellung des Holocaustes auf die Aussagen einiger weniger Zeugen stützt.[4] Diese Zeugen waren aber keine unbeteiligten, neutralen Zeugen, sondern fast ausschließ­lich ehemalige KZ-Häftlinge, von denen Objektivität gegenüber den Deutschen kaum zu erwarten war. Diese Art von Zeugen­aussage (Parteienaussage) wird von Juristen aus gutem Grund als das am wenigsten glaub­würdige Beweis­mittel eingestuft. Die Schilderungen der häufig zitierten Zeugen, wie Rudolf Vrba, Franz Blaha, Elie Wiesel, Binjamin Wilkomirski und Miklós Nyiszli sind keineswegs geeignet, den Massenmord an Juden in Gaskammern zu beweisen.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Die Zeit, Nr. 34, 19. August 1960, S. 16: „Keine Vergasung in Dachau
  2. Die Zeit, Hamburg, 19. August 1960, Seite 16, Martin Broszat, Keine Vergasung in Dachau
  3. Nürnberger Tribunal, Einhundertachtundneunzigster Tag Donnerstag, 8. August 1946, Vormittags
  4. Jacques Baynac: Faute de documents probants sur les chambres à gaz, les historiens esquivent le débat. Le Nouveau Quotidien, Lausanne, 3. September 1996