Berufszeuge

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Berufszeugen sind ausgesuchte Zeitgenossen Deutschlands und sonstiger europäischer Länder vor allem der dreißiger und vierziger Jahre des 20. Jahrhunderts, welche sich nach dem Zweiten Weltkrieg in Schauprozessen insbesondere gegen deutsche Nationalsozialisten für willkürliche, oftmals vollkommen haltlose Denunziationen instrumentalisieren ließen und für derlei Dienste nicht unerhebliche finanzielle Zuwendungen von Seiten der Besatzungsmächte erhielten.

Alliierte und bundesrepublikanische Prozeßführung

Freda Utley schreibt darüber:

„Die Verwendung von Berufszeugen, die in Dutzenden von Prozessen auftraten und deren durch keinerlei andere Zeugnisse gestützten Aussagen zu einem Todesurteil ausreichten, machen diese amerikanischen Prozesse abstoßend für jeden, der auch nur ein elementares Rechtsempfinden hat. Man kann schwerlich dem Schluß ausweichen, daß die Anklagebehörde […] nur eine möglichst große Zahl von Urteilen wünschte, um die Massenschuld des deutschen Volkes zu beweisen.“

Diese „Berufszeugen“ sagten auch noch viele Jahre später in den Prozessen gegen die Nationalsozialisten vor bundesdeutschen Gerichten aus – ebenso wie im österreichischen sogenannten Volksgerichtshof-Verfahren. Bezahlte Berufszeugen bevölkerten bei diesen Prozessen gegen ehemalige Nationalsozialisten den Verhandlungssaal. Sie begleiteten die Verhandlung mit Zwischenrufen, spielten kochende Volksseele. Sie machten Stimmung gegen die Angeklagten und legten gegen sie jede von ihren Auftraggebern gewünschte Aussage ab. Meist kannten sie die Angeklagten überhaupt nicht, und nicht selten sahen sie sie bei der Verhandlung zum ersten Mal.

Das „Weichmachen“ von Angeklagten ist im Gegensatz zur „zweckvollen Bearbeitung“ von Zeugen nicht so einfach. Der Angeklagte ist seiner ganzen Situation entsprechend zäher und widerstandsfähiger als ein Zeuge, dem es ja schließlich nicht gleich um den eigenen Kopf geht. Es ist darum kein Zufall, daß sich die Anklagebehörden in den Fällen, wo Zeugen zur Verfügung standen, mit ganz besonderer Vorliebe diesen zuwandten. Hier brauchte man keine Foltermethoden anzuwenden. Ein paar Packungen Zigaretten, ein paar Versprechungen oder eine „Belehrung“ genügten oftmals, um die Aussagen zu erlangen, die für den Prozeß gebraucht wurden.

Berufszeugen, Scheinzeugen, Kriminelle

Dem Ausschalten der Entlastungszeugen, wofür die angeführten Vorkommnisse nur einige Beispiele aus der Fülle ganz analoger Ereignisse sind, steht das „Pflegen“ der Belastungszeugen seitens der Anklagebehörden gegenüber.

Vorwiegend wurden die Belastungszeugen aus den Reihen der ehemaligen KL-Häftlinge gewählt, die bei ihren Aussagen verständlicherweise die wenigsten Hemmungen hatten. Oftmals kamen sie, von reinen Vergeltungsabsichten gegenüber den Angeklagten getrieben, nur zu großzügig den Anklägern entgegen, die ihrerseits alles taten, sie „einsatzreif“ zu machen und zu halten.

Der als Belastungszeuge gegen Professor Wilhelm Beiglböck aufgerufene österreichische Staatsangehörige Vorlicek gab dem Verteidiger Beiglböcks, Dr. Steinbauer, nach Abschluß des Prozesses eine eidesstattliche Erklärung darüber ab, daß er durch die Staatsanwaltschaft zu seinen belastenden Aussagen beeinflußt worden sei und wieviel Zigaretten und andere Mangelwaren er dafür von der Staatsanwaltschaft erhalten habe.

Im Falle gegen Professor Karl Brandt verhielt es sich ähnlich. Der Belastungszeuge Neef erklärte im Zeugenstuhl, daß er Karl Brandt aufgrund seines „markanten Gesichtes“ als früheren Besucher eines Konzentrationslagers wiedererkenne. Später gab er dem Verteidiger Professor Brandts eine eidesstattliche Erklärung darüber ab, daß ihm von der Staatsanwaltschaft vor seiner Zeugenaussage die Fotografie der Angeklagten vorgelegt worden sei zum Zwecke der Identifizierung Brandts im Gerichtssaal und daß er tatsächlich Professor Brandt vorher nie gesehen habe. Aber auch das sind nur wenige Beispiele von vielen, die angeführt werden könnten.

Die Belastungszeugen erhielten grundsätzlich die gleiche Verpflegung wie die amerikanischen Offiziere. Auf ihre rote Zeugenkarte bekamen sie in reichlichem Maße nicht nur Zigaretten, sondern auch andere damals sehr begehrte Mangelwaren. Auf dem Schwarzen Markt in München war deshalb dieser Ausweis, der von den Anklägern je nach Bedarf verlängert werden konnte, ein sehr gefragtes Handelsobjekt. Als dann später – gegen Ende 1946 – die Zeugen der Anklage in einem Lager untergebracht wurden, verschlechterten sich zwar ihre äußeren Lebensbedingungen, doch sorgte der Bayrische Staatskommissar für politisch und rassisch Verfolgte durch Ausgabe von Zusatzkarten dafür, daß ihre Lebensmittellage immer noch beneidenswert blieb.

Viele Zeugen hielten sich lange Monate im Lager auf. Ihre einzige Tätigkeit war, Aussagen zu machen. Davon lebten sie ganz oder doch wenigstens überwiegend. Sie wurden „Berufszeugen“ genannt, und waren eine der stärksten Stützen der Ankläger, die sich natürlich alle Mühe gaben, diese Schäfchen bei der Stange zu halten.

„Blinde Zeugen“ hießen diejenigen Belastungszeugen, die nichts mehr wußten, was der Anklagebehörde hätte dienlich sein können. „Blind“ zu werden war deshalb wegen des damit verbundenen Entzuges der materiellen Vorteile von den meisten Zeugen sehr gefürchtet. Darum entpuppten sich dann viele von ihnen zu sogenannten „Scheinzeugen“, die ihren Namen nach ihrem Kollegen Heinrich Schajn trugen. Schajn hatte im Mauthausen-Prozeß außerordentlich belastend ausgesagt, obwohl er die von ihm vorgebrachten Wahrnehmungen gar nicht gemacht haben konnte, da er zu der betreffenden Zeit überhaupt nicht im KL war. Deshalb also der Name „Scheinzeugen“.

Es kam auch nicht selten vor, daß Zeugen, die über die zur Verhandlung anstehenden Gegenstände nichts oder nur sehr wenig wußten, das, was sie in ihrer Umgebung zufällig darüber aufgeschnappt hatten, nicht nur als eigenes Wissen unter Eid vorbrachten, sondern auch an andere „Berufszeugen“ gegen Geld oder andere Gegenleistungen verkauften.

So konnte es passieren, daß diese Zeugen in den verschiedensten Prozessen, in denen sie auftraten, die widersprechendsten Aussagen machten. Es ist kein Fall bekannt, in dem sie deswegen zur Rechenschaft gezogen worden wären.

Bemerkenswert mag in diesem Zusammenhang das Verhalten des Belastungszeugen Dr. E. K., der heute im Kulturleben der Bundesrepublik eine viel beachtete Rolle spielt, sein:

Dr. K. stellte, offensichtlich als Ergebnis der Vorvernehmungen, seine belastenden Aussagen nicht nur so dar, als handele es sich um selbst Erlebtes (bis er schließlich im Kreuzverhör der Verteidigung einschränken mußte, daß seine Aussagen fast ausschließlich vom Hörensagen Dritter und Vierter stammen), sondern er machte auch über ein und dieselbe Angelegenheit, nämlich das sogenannte Ding'sche Tagebuch, im Ärzteprozeß am 6. bis 8. Januar 1947 und im Prozeß gegen Pohl und andere im April 1947 beeidete Aussagen, die sich völlig widersprechen.

Ebenso machte derselbe Belastungszeuge Dr. K. völlig widersprechende Angaben in zwei Prozessen bezüglich der sogenannten „illegalen Häftlings-Lagerleitung“ des Konzentrationslagers Buchenwald. Während er im Ärzteprozeß unter Eid aussagte, darüber nichts zu wissen, erklärte er ebenfalls als beeidigter Zeuge vor einem amerikanischen Militärgerichtshof im Buchenwald-Prozeß in Dachau im Sommer 1947, daß er selbst dieser illegalen Häftlings-Lagerleitung angehört habe.

Die sogenannten „prominenten Zeugen“ waren größtenteils vielfach vorbestrafte Kriminelle. August Vieweg, Hugo Höllenreiner und Ignaz Bauer, die gegen Professor Beiglböck auftraten, konnten ihre langen Strafregister nicht unterschlagen, während die Liste der Vorstrafen des Belastungszeugen Tschofing, die von Graz aus per Post nach Nürnberg geschickt wurde, nie in die Hände der Verteidigung gelangte.

Die Beiziehung der Straflisten wurde oftmals unter irgendwelchen Vorwänden abgelehnt oder – wenn sie von der Verteidigung in einzelnen Fällen doch herbeigeschafft werden konnten – wurden gegen ihre Einführung in den Prozeß formale Bedenken erhoben.

Amtsbekannt als Verbrecher übelsten Typs waren, um hier von Hunderten nur einige zu nennen, außerdem: der Belastungszeuge Magnus Keller. Er war als Häftlingslagerältester in den Konzentrationslagern Dachau und Mauthausen eingesetzt und hatte dort zahlreiche Menschen zu Tode gequält.

Der Belastungszeuge Joseph Nietscho saß als Berufsverbrecher in verschiedenen deutschen KLs und hatte sich, wie die anderen Belastungszeugen David Zimmet, Poprawka und Kanduth, nach der Kapitulation abermals kriminell vergangen. Alle vier wurden aufgrund ihrer belastenden Aussagen und offenbar als Anerkennung dafür aus der Straf- bzw. Untersuchungshaft entlassen.

  • Ein weiterer berüchtigter Berufszeuge war Geiger, der sich im Außenlager Gusen des KLs Mauthausen in übelster Weise an den Häftlingen vergangen hatte. Weil er gegen 86 Angeklagte als Belastungszeuge auftrat und in jeder Beziehung den Anklagebehörden gegenüber sehr willig war, blieb er selbst straffrei.

Berufszeugen und Opferrentner

Eine besondere Gruppe von Zeugen in den „Kriegsverbrecherprozessen“ waren die sogenannten „Opferrentner“. Sie waren genauso fragwürdige und bedenkliche Zeugen wie die erwähnten „Berufszeugen“.

Dr. Julius Lippert schreibt über die Opferrentner[1]

„Sie hatten sich 1945 als ‚Opfer der Nazis‘ in Belgien [wie in anderen besetzten Ländern] Renten verschafft. Ihre Renten-Ansprüche hatten sie in den bewegten Zeiten des Zusammenbruches der deutschen Herrschaft ungeprüft mit den schauerlichsten Erzählungen begründen können: Man habe sie systematisch gefoltert, Streichhölzer unter die Fingernägel getrieben, sie an Fleischerhaken aufgehängt und dgl. mehr, wie es 1945 jedem gerne geglaubt wurde. Davon war kein Wort wahr.
Schlimmstenfalls hatte der eine oder der andere von ihnen wegen frechen Auftretens ein paar Ohrfeigen von den Polizisten bekommen, wie es auf sämtlichen Polizeistationen der Welt üblich ist. Nun wurden sie in den späteren Kriegsverbrecherprozessen immer wieder als Zeugen aufgerufen und mußten sich sozusagen ihre ‚Opferrenten‘ durch ihre Aussagen erst wirklich verdienen.
Wenn sie nun das Maß ihrer Leiden auf den wahren Umfang beschränkt hätten, mußten sie den Verlust ihrer schönen ‚Opferrenten‘ fürchten, die man ihnen 1945 im ersten Vergeltungsrausch großzügig ohne Nachprüfung ihrer Angaben gewährt hatte.
Man kann ohne Übertreibung behaupten: noch niemals, seit es eine Justiz gibt, sind so viele Meineide am laufenden Band geschworen worden wie von diesen Rentenjägern und Berufszeugen in den Kriegsverbrecherprozessen. Einmal trat in einem Verfahren eine aufgeregte, hysterische Französin auf, die unter Eid bekundete, man habe sie nackt in eine Badewanne gesetzt und mit heißem Ammoniak übergossen.“

Bericht des rumänischen Gesandten Jon Gheorghe

Der rumänische Gesandte Jon Gheorghe berichtet in seinem Buch „Automatic Arrest[2]

„Polnische, tschechische, holländische, belgische, französische, jugoslawische und bolschewistische Kommissionen suchten in den verschiedenen KZ der Sieger ihr Schlachtvieh aus […].
Daneben fanden in der Theaterbaracke des KZ täglich sonderbare Vorführungen statt. Hier wurden ehemaligen KZlern ehemalige KZ-Wachsoldaten und Funktionäre vorgeführt. Einzeln mußten sie auf die Bühne des Theaters steigen, ein Scheinwerfer beleuchtete sie, sie mußten sich auf Verlangen nach allen Seiten drehen und wenden wie Mannequins bei einer Modevorführung auf dem Laufsteg […].
Die Zuschauer sind dazu da, die Vorgeführten zu identifizieren […]. Steigt einer der ehemaligen Wachsoldaten auf die Bühne, so gibt ein Regisseur die Erläuterungen zur Person der Vorgeführten ab […]. Wenn jemand aus der Zuschauermenge behauptet, der Vorgeführte habe einem Häftling eine Ohrfeige gegeben, so genügt das, um ihn auf diese bloße vage Angabe hin ohne weiteren Beweis eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit als überführt anzusehen.
Behauptet der Beschuldigte eine Verwechslung, er sei gar nicht dort gewesen, so ist ein solcher Protest völlig zwecklos. Der Beschuldigte ist erledigt. Tausende sind auf diese Weise, bloß auf die fragwürdige Beschuldigung solcher ‚Berufszeugen‘ hin, verurteilt oder an Rußland, Polen, Jugoslawien usw. ausgeliefert worden.
Was das bedeutet, kann man sich ausmalen.“

Rechtsanwalt Dr. Rudolf Aschenauer über ihm bekannte Berufszeugen

Rechtsanwalt Dr. Rudolf Aschenauer berichtet über ihm bekannte Berufszeugen:

„Während meiner langen Tätigkeit in der Bearbeitung der Komplexe Nürnberg und Dachau in den Kriegsverbrecherprozessen lernte ich den Wert der Zeugenaussagen richtig einschätzen.
Gleichgelagerte Einzelerscheinungen aus den Dachauer Prozessen geben mir Hinweise dafür, daß dort die Anklagebehörde ein wohldurchdachtes System bei der Herbeiführung von Aussagen entwickelt hat.
Die Erwartungen der Ankläger und Ermittler, daß als Belastungszeugen in erster Linie benutzte ehemalige KL-Häftlinge zum größten Teil ihren Haß- und Vergeltungsinstinkten gegenüber ihren früheren Bewachern keine Zügel anlegen würden, sind nur in seltenen Fällen enttäuscht worden.
In großer Zahl waren diese Zeugen bereit, sich nach den Wünschen der Anklagebehörde zu richten und sich von dieser notfalls auch ‚belehren‘ zu lassen, zudem materielle Anreize dazu dienten, sie bei der Stange zu halten. Eine Anzahl von ihnen waren amtsbekannte Verbrecher. Die sogenannten ‚prominenten‘ Zeugen waren es in der Regel.
Im allgemeinen gab es in den Nürnberger Prozessen solche Zeugen nicht. Diese Feststellung gilt jedoch nicht für den SS-und Konzentrationslager-Prozeß.
Dort traten Personen als Zeugen auf, die genau so zu beurteilen sind wie die in Dachau ‚rühmlich‘ hervorgetretenen Berufszeugen.
Hervorgetreten in dieser Hinsicht ist Herr Krysiak. Dieser Zeuge gab sich als politisch Verfolgter aus. Einige Monate nach seiner Aussage wurde er als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher entlarvt. Er war seinerzeit Treuhänder bei der Property Controll in Fulda.
Bickel, ein weiterer Zeuge aus dem SS- und Konzentrationslagerprozeß ist bekannt unter dem Titel: ‚Fürst von Eschnapur‘. Die Tageszeitung ‚Die Welt‘, Nr. 62 vom 28. Mai 1949, Seite 10, enthält einen Artikel mit der Überschrift: ‚Fürst von Eschnapur wieder hinter Gittern‘. Am 14.12.1950 berichtet dasselbe Blatt von Bickels Hochstapeleien. Der Anlaß dazu war eine neue Gefängnisstrafe von 2½ Jahren. In Nr. 8 der Zeitschrift ‚Der Spiegel‘, Seite 29, vom 21.2.1949, wird Bickel in dem Artikel ‚Bankskandal‘ als Großbetrüger entlarvt. Bezeichnend ist der Satz, den der Spiegel-Artikel enthält: ‚Als Versorgungsdirektor für DPs und Besatzungsangehörige erhielt Bickel mit Hilfe seines Häftlingsausweises die Großhandelsgenehmigung für bewirtschaftete Lebensmittel.‘
Bickel trat auch als Zeuge in den Kriegsverbrecherprozessen im Hamburger Curio-Haus auf.
Über Dr. Engler, der ebenfalls der Anklagebehörde als Belastungszeuge diente, berichteten im Juni und Juli 1950 Zeitungsmeldungen, daß er als Ministerialrat und Leiter der Abteilung Arbeitsrecht im Hessischen Arbeits- und Wohlfahrtsministerium durch Beschluß des Hessischen Kabinetts entlassen worden sei. Seine Berufung und Ernennung wäre für nichtig erklärt worden. Der Erlaß des hessischen Ministers für Erziehung und Volksbildung vom 1.7.1950 habe ihm das Recht aberkannt, den von der Staatsuniversität Brüssel verliehenen Grad eines Dr. jur. zu führen. Auch die Berichtigung zur Führung des Ehrendoktors der Universität philotechnique wäre ihm abgesprochen worden.
Die Aufführung der genannten Zeugen möge genügen. Es darf jedoch festgestellt werden, daß sich die Reihe zweifelhafter Zeugen fortsetzen ließe.“

Brief von Anton Müller, Kommandant beim alliierten Militärpolizeidienst

Am 1. Oktober 1948 sendeten Major Anton Müller und sein zweiter Befehlshaber Emil Lachout, Kommandeure des alliierten Military Police Service (Militärpolizeidienst), folgendes Rundschreiben an alle Interessierten:

Militärpolizeidienst
Rundschreiben Nr. 31/48.
Wien, 1 Okt. 1948.
10. Ausfertigung.
 
Die alliierten Ermittlungskommissionen haben so eben festgestellt, daß in folgenden Konzentratrionslagern keine Menschen mit Giftgas getötet wurden: Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Gross-Rosen, Mauthausen und seine Nebenlager, Natzweiler, Neuengamme, Niederhagen (Wewelsburg), Ravensbrück, Sachsenhausen, Stutthof, Theresienstadt.
 
In diesen Fällen war es möglich zu belegen, daß Eingeständnisse durch Folter gewonnen wurden und daß Zeugnisse falsch waren. Dies muß berücksichtigt werden, wenn Ermittlungen und Befragungen hinsichtlich Kriegsverbrechen durchgeführt werden. Über die Resultate dieser Ermittlungen sollten die Gefangenen von ehemaligen Konzentrationslagern, die bei Verhörungen über die Ermordung von Menschen, insbesondere Juden, mit Giftgas in jenen Konzentrationslagern ausgesagt haben, in Kenntnis gesetzt werden. Sollten sie an ihren Stellungnahmen festhalten, sind sie wegen Falschaussage zu belasten.[3]

Siehe auch

Literatur

  • K. W. Hammerstein: Landsberg – ein Schicksal der Maschinerie der Vergeltungsjustiz;
  • Hans Laternser: Verteidigung deutscher Soldaten. Plädoyers vor alliierten Gerichten, Girardet, Bonn 1950
  • Friedrich Oscar – Über Galgen wächst kein Gras. Erasmus, 1950, S.85ff

Fußnoten

  1. Julius Lippert: Lächle... und verbirg die Tränen – Erlebnisse und Bemerkungen eines deutschen „Kriegsverbrechers“, Druffel-Verlag, 1955, S. 29
  2. Jon Gheorghe: Automatic Arrest, Druffel-Verlag, 1956
  3. Original:
    Military Police Service
    Circular Letter No. 31/48.
    Vienna, 1 Oct. 1948.
    10th dispatch.
     
    The Allied Commissions of Inquiry have so far established that no people were killed by poison gas in the following concentration camps: Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenburg, Gross-Rosen, Mauthausen and its satellite camps, Natzweiler, Neuengamme, Niederhagen (Wewelsburg), Ravensbruck, Sachsenhausen, Stutthof, Theresienstadt.
     
    In those cases, it has been possible to prove that confessions had been extracted by torture, and that testimonies were false. This must be taken into account when conducting investigations and interrogations with respect to war crimes. The result of this investigation should be brought to the cognizance of former concentration camp inmates who at the time of the hearings testified about the murder of people, especially Jews, with poison gas in those concentration camps. Should they insist on their statements, charges are to be brought against them for making false statements.