Gedenkprägung
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Das Wort Gedenkprägung beschreibt zunächst lediglich, daß ein beliebiges Objekt in Gedenken an irgend etwas oder irgend jemanden im Prägeverfahren hergestellt wird.
Da das Wort Münze rechtlich geschützt ist und zudem immer ein offizielles Zahlungsmittel beschreibt, kann es sich bei dem „unbekannten Objekt“ lediglich um eine Medaille handeln. Wäre es eine Münze, würde man den Begriff „Gedenkmünze“ benutzen.
Aus welchem Material (Gold, Silber, Kupfer, Nickel) bzw. Legierung eine Gedenkprägung hergestellt wird, wie hoch eine Auflage ist oder in welcher Prägequalität sie hergestellt wird, ändert nichts daran, daß es sich nach wie vor um eine Medaille handelt.
Ein ähnlich verwirrender Begriff ist der einer Sammlerprägung, der letztendlich ein anderes Wort für Gedenkprägung ist.
Siehe auch
- 1935: Saar-Gedenkprägung