Golther, Ludwig von

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Karl Ludwig von Golther (geb. 11. Januar 1823 in Ulm; gest. 17. September 1876 in Stuttgart) war ein deutscher Jurist und Kultusminister im Königreich Württemberg.

Wirken

Golther studierte in Tübingen Rechtswissenschaften, wurde 1847 Gerichtsaktuar in Künzelsau, 1850 Oberjustizassessor in Ellwangen, 1851 Regierungsrat bei der Ablösungskommission und 1858 Oberregierungsrat im Ministerium des Innern. Als Staatsrat Gustav von Rümelin, Chef des Kultusdepartements, infolge der Ablehnung des von ihm erarbeiteten Vatikan-Konkordats seitens der Kammer (16. März 1861) seine Entlassung einreichte, wurde Golther sein Nachfolger. Er legte, nachdem das Konkordat aufgekündigt war, den Kammern ein Kirchengesetz vor, wonach, wie in Baden, das Verhältnis des Staates zur katholischen Kirche auf dem Wege der Gesetzgebung geregelt wurde (30. Januar 1862), und gab später in seinem Werk „Der Staat und die katholische Kirche im Königreich Württemberg“ (1874) eine gründliche Darstellung dieses Verhältnisses. Bei der Thronbesteigung König Karls I. (1864) wurde Golther zum wirklichen Minister befördert und 1867 zum Präsidenten des Geheimen Rats ernannt. Als Vertreter des großdeutschen Standpunktes sah er sich im März 1870 genötigt zurückzutreten und wurde nun zum Präsidenten des evangelischen Konsistoriums ernannt.

Schriften

Verweise