Gröbmayr, Tina

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Tina Gröbmayr ist eine deutsche Rechtsanwältin und ehemaliges Mitglied der BRD-Blockpartei Bündnis 90/Die Grünen. Sie war bis 2012 Sprecherin der Grünen Alternative Freiburg (GAF).

Wirken

Im Jahr 2012 erhielt Gröbmayr ihre Zulassung als Rechtsanwältin. Das Demokratieverständnis ihrer Partei erfuhr Gröbmayr unmittelbar nach ihrer Zulassung, als sie sich entschied, in einem Verfahren den Pflichtverteidiger des von der Systempresse als „Neonazi“ bezeichneten Florian S. zu unterstützen.

Der Fall Florian S.

Florian S. wurde des versuchten Totschlages beschuldigt. Dem Tatvorwurf voraus gingen im Oktober 2011 Angriffe einer Horde vermummter Linksautonomer gegen den im Auto befindlichen S.. Dieser befreite sich nach eigenen Angaben aus der für ihn lebensbedrohlichen Situation, indem er versuchte, sich mit dem Auto eine Fluchtschneise durch den linken Pöbel zu bahnen. Hierbei erlitt ein Schüler schwere Verletzungen.[1]

Parteihetze gegen die Sprecherin

Während sich Gröbmayr auf die Unschuldsvermutung beruft und ihre Arbeit damit erklärt, daß jeder Angeklagte das Recht zur Verteidigung hat (Art. 103. GG), wurde sie von Grünenmitgliedern massiv attackiert und bepöbelt. Das linksautonome, selbsternannte Kulturzentrum Freiburg (KTS) erteilte Gröbmayr Hausverbot.[2] Die linksextremen Stadträte Coinneach McCabe (Schotte) und Monika Stein erreichten durch ihre gezielten Pöbeleien im Juli 2012 den Austritt der Rechtsanwältin aus der BRD-Partei. Den Versuch Gröbmayrs, das Verfahren zu entpolitisieren und als reinen Strafprozeß zu führen, kommentierten beide grünen BRD-Demokraten mit den Worten: „Genau dagegen wehren wir uns“.[3]

Ihren Geisteszustand offenbarten McCabe und Stein in ihrer Sorge, es sei zu befürchten, „dass sich kein Flüchtling mehr an uns wenden wird, der von fremdenfeindlicher Gewalt betroffen ist“[4].

Die linksextreme Hetzseite Indymedia bezeichnete Gröbmayr als „Nazianwältin“, Kommentare beleidigten die Rechtsanwältin hemmungslos. Eine Gruppe namens „Aktive JuristInnen Hamburg“ äußerte ihr Rechtsverständnis wie folgt: Wer bereit sei, Nazis vor Gericht zu verteidigen „und sei es auch nur als helfende Hand und getarnt unter dem Deckmantel rechtsstaatlicher Garantien, hat auf einer Veranstaltung kritischer Jurastudierender nichts zu suchen“[5].

Fußnoten

  1. Süddeutsche Zeitung, 10. Juli 2012
  2. Linksautonome attackieren RechtsanwältinBadische Zeitung, 19. Juli 2012
  3. Ex-Sprecherin der GAF erklärt ihren AustrittBadische Zeitung, 11. Juli 2012
  4. Stuttgarter Zeitung, 1. Juli 2012
  5. a.a.O.