Großherzogtum

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Deutscher Bund 1848.jpg

Ein Großherzogtum ist ein Fürstentum oder Herzogtum, das von einem Großherzog regiert wird. Sie existierten von den Koalitionskriegen bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. Lediglich das Großherzogtum Luxemburg ist übrig geblieben.

Deutschland

Ab dem Wiener Kongreß 1815, nach dem deutschen Sieg beim Siebten Koalitionskrieg, existierten im Deutschen Bund acht Großherzogtümer:

Titulargroßherzogtümer waren sodann die preußischen Provinzen Großherzogtum Niederrhein und Großherzogtum Posen.