Großherzogtum
Ein Großherzogtum ist ein Fürstentum oder Herzogtum, das von einem Großherzog regiert wird. Sie existierten von den Koalitionskriegen bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. Lediglich das Großherzogtum Luxemburg ist übrig geblieben.
Deutschland
Ab dem Wiener Kongreß 1815, nach dem deutschen Sieg beim Siebten Koalitionskrieg, existierten im Deutschen Bund acht Großherzogtümer:
- Baden
- Hessen-Darmstadt
- Der erste größere Staat, der sich dem preußischen Zollgebiet anschloß, war 1828 das Großherzogtum Hessen-Darmstadt.
- Luxemburg
- in Personalunion mit den Niederlanden; Der westliche, wallonische Teil Luxemburgs schied 1839 nach der Vereinigung mit Belgien aus dem Bund aus. Dafür kam das niederländische Herzogtum Limburg zum Bund. Das Großherzogtum Luxemburg selbst (weiterhin in Personalunion mit den Niederlanden) verblieb im Bund.
- Mecklenburg-Schwerin
- Mecklenburg-Strelitz
- Oldenburg
- Sachsen-Weimar-Eisenach
- Toskana (Kaisertum Österreich)
Titulargroßherzogtümer waren sodann die preußischen Provinzen Großherzogtum Niederrhein und Großherzogtum Posen.