Halal
Halal ist ein arabisches Wort, das von der dreikonsonantigen Wortwurzel h-l-l abgeleitet wird. Die linguistische Bedeutung von Halal bezeichnet im Mohammedanismus das Zulässige, Erlaubte bzw. Gestattete. Das Gegenteil von Halal ist Haram, was linguistisch für das Unzulässige, Verbotene bzw. nicht Gestattete steht.
Als Fachbegriff im Mohammedanismus bezeichnet Halal alle Dinge und Handlungen (Essen, Trinken, Bekleidung usw.), welche islam-konform sind. Für die Beachtung der Halal-Normen wird Belohnung von Allah sowohl sofort im jetzigen Leben als auch nach dem Tode im Jenseits erwartet.
Haram bezeichnen Anhänger dieses Glaubens schari’a-spezifisch alle Dinge, welche den Mohammedanern verboten sind. Für die Nichtbeachtung der Haram-Normen wird Bestrafung von Allah sowohl am Jüngsten Tag als auch sofort im Leben erwartet.
Im Grenzbereich zwischen Halal und Haram gibt es noch eine Grauzone, welche sie Makruh nennen. Der islamologische Fachbegriff Makruh (linguistisch: verpönt, unerwünscht) umfaßt alle Dinge, die nicht ausdrücklich verboten sind, jedoch Richtung Haram tendieren könnten. Diese Grauzone gilt es für Mohammedaner ebenso streng zu meiden.
Mohammedanische Speisevorschriften
Fleischgewinnung
Fleisch, das Mohamedaner verzehren, muß halal sein. Das bedeutet, es muß auf die brutale Art der Tierschlachtung – dem Schächten – gewonnen werden.
Nach mohammedanischer Vorschrift muß das Tier in Richtung Mekka stehen und darf nicht betäubt werden. Dann wird ihm der Hals durchgeschnitten. Es muß ein Mohamedaner sein, der dieses grausame Ritual durchführt. Dabei soll er einen Koranvers beten. Danach verblutet das bedauernswerte Geschöpf langsam und qualvoll. Die erbärmlichen Schreie, das Röcheln und das verzweifelte Zappeln sehen und hören die anderen Tiere, die als nächste drankommen. Schächten ist Tierquälerei. Aufgrund der zunehmenden Islamisierung, die ein Symptom der Überfremdung ist, sowie der fremdbestimmten Rechtsordnung der BRD ist der Umstand, daß alte bestehende Tierschutzbestimmungen, die das deutsche Recht von anderen Rechtsordnungen immer herausgehoben hat, plötzlich in der BRD umstandslos zur Disposition stehen, sobald dem BRD-Gesetzgeber eine politische Anbiederung an mohammedanische oder jüdische Interessengruppen opportun erscheint, die Ausnahmeerlaubnisse einfordern.
Verweise
- Abgerufen am 3. Mai 2017. Bei WebCite® archivieren.Islamismus: Verfassungsschutz beobachtet „Halal“-Läden, Zuerst!, 3. Mai 2017
- So entstehen Halal-Lebensmittel, Politically Incorrect, 24. September 2010