Schächten

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Reichsgesetzblatt vom 21. April 1933 mit dem „Gesetz über das Schlachten von Tieren“

Das Schächten (hebr. שחט šacḥaṭ „schlachten“) ist das Schlachten von Tieren (Kühe, Kälber und Schafe) im Judentum und Mohammedanismus unter besonderen Vorschriften.

Die Tiere werden dabei niedergeschnürt, um ihnen die Weichteile des Halses samt den großen Blutgefäßen mit einem langen Messer durch einen sogenannten „Kultusbeamten“ (Schächter) ohne Betäubung durchzuschneiden. Dadurch soll das Fleisch vollkommen blutleer werden.

Kritiker dieser grausamen Praxis,[1] die den Aberglauben vorschiebt, um Tieren unnötiges Leid zuzufügen, werden regelmäßig mit dem „Antisemitismus-Vorwurf“ o. ä. verunglimpft.

Judentum

Jüdische Schächtung, vermutlich in den 1930er Jahren in Nürnberg[2]

Das Schächten entspricht den rituellen Speisevorschriften und nicht Vorschriften für eine gottesdienstliche Handlung. Die Vorschriften über das Schlachtverfahren stehen im Talmud. Dort ist der Halsschnitt vorgeschrieben. Die Vorschriften sollen auf Moses zurückgehen, der den Halsschnitt gemeint habe, wenn er im 5. Buche 12, 21 befiehlt:

Schlachte von deinen Rindern und Schafen, die Jehova dir gab, wie ich dir gebot.

Die Weigerung, die Schlachttiere vor dem Blutentzug zu betäuben, beruht auf dem jüdischen Teil (Altes Testament) der Bibel. So ist es verboten, „Gefallenes und was von einem wilden Tier zerrissen (therepha) ist“, zu essen (z. B. 3. Mos. 22, 8). Dazu gibt der Talmud eine lange Aufzählung, in welchen Fällen das Fleisch eines Tieres dem Fleisch solcher Tiere gleichzuachten sei, die von wilden Tieren zerrissen (therepher) sind. Als einen dieser Fälle bezeichnet er den, wenn die Hirnhaut durchlöchert ist. Diese Durchlöcherung der Hirnhaut war bei allen bisherigen Betäubungsmethoden üblich.

Verbote und Einschränkungen

Das Schächten wurde 1893 in der Schweiz und am 1. Mai 1933 im Deutschen Reich als grausame Tierquälerei verboten. In der BRD ist diese Schlachtmethode zwar weiterhin nicht gestattet, eine Ausnahmegenehmigung kann aus „religiösen Gründen“ jedoch erteilt werden, so daß sie dadurch für die Ausübenden – in der BRD hauptsächlich Juden und Mohammedaner, welche allesamt „religiös“ motiviert sind – de facto legalisiert wurde.

In zahlreichen weiteren europäischen Ländern ist das Schächten verboten. Dazu gehören Dänemark, Schweiz, Polen, Schweden, die Niederlande, Island, Liechtenstein und Norwegen. In vielen dieser Länder gibt es allerdings, wie in der BRD, Ausnahmen für Juden und die immer größer werdenden mohammedanischen Gruppen, die weiterhin schächten dürfen.

Nach ihrem Programm aus dem Jahr 2016 fordert die Partei Alternative für Deutschland das ausnahmslose Verbot des Schächtens.

Erlaubnis aus wirtschaftlichen Erwägungen

Nachdem Rußland als Reaktion auf die Wirtschaftssanktionen der EU im Zuge der Ukraine-Krise ebenfalls Wirtschaftssanktionen für EU-Staaten erlassen hatte, die besonders agrarisch geprägte osteuropäische Länder hart treffen, erließ Litauen 2014 ein Gesetz, das das Schächten erlaubt, um seine Fleischprodukte vermehrt auf den Märkten mohammedanischer Länder verkaufen zu können.

Siehe auch

Literatur

  • Arnold Leese: The Jewish Method Of Cattle Slaughter: The Legalised Cruelty Of Shechita (1940) (PDF-Datei)

Verweise

Fußnoten

  1. Beispielsweise der Tierschutzaktivist Ulrich Dittmann – er hält im Weltnetz auch Informationen zum Thema bereit.
  2. Bild 146-1983-097-11A, Bundesarchiv – im April 2023 nicht mehr abrufbar