Halseisen
Das Halseisen (mhd. halsīsen) war ein an einem Pfahl oder öffentlichen Gebäude (zum Beispiel dem Rathaus) befestigtes eisernes Halsband, an das in früheren Zeiten ein Verurteilter angekettet und für eine bestimmte Zeit öffentlich zur Schau gestellt wurde. Diese Form der Strafe war im ersten allgemeinen deutschen Strafgesetzbuch, der Constitutio Criminalis Carolina, aufgeführt.
Die spätere Praxis unterschied:
- das gemeine Halseisen (Strafpfahl, lat. palus simplex), eine bürgerliche Strafe, die durch einen Gerichtsdiener, z. B. für kleinere Diebereien in Garten und Feld und dergleichen, vollzogen wurde, sowie
- den Pranger, Schandpfahl (palus infamans), eine sogenannte peinliche Strafe, die durch den Henker vollzogen wurde.[1]
Mit dem Halseisen war zumeist auch noch anderer „Schimpf“, zum Beispiel das Aufsetzen eines gelben Hutes oder eine an das Halseisen angebrachte Glocke[2] etc., verbunden (was mehr eine Zusatzstrafe darstellte, die einer schwereren meist vorausging). Das Halseisen ist in Deutschland dann im 19. Jahrhundert überall außer Gebrauch gekommen.
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Baubereich
Im baulichen Bereich wird als Halseisen eine Halterung bezeichnet, die zusammen mit der sogenannten Pfanne zum Anschlagen von meist besonders schweren Drehtorflügeln an Pfosten bzw. Torlaibungen verwendet wird.[3]