Jubeljahr
Das Jubeljahr (lat. Annus jubilaei oder Jubilaeum, eigentlich Jobeljahr, von hebr. jobel יובל, eine primitive Art von Horn oder Posaune; in Luthers Übersetzung[1] Halljahr, Erlaßjahr) oder Heilige Jahr (annus sanctus), Jubiläumsjahr, Ablaßjahr, ist in der römisch-katholischen Kirche eine Erfindung des Papstes Bonifatius VIII., welche der päpstlichen Kasse von Zeit zu Zeit wieder aufhelfen sollte.
Die Feier beginnt am Heiligabend. Der Papst läßt die bisher vermauerte „heilige Pforte“ („Jubelpforte“, „goldene Pforte“) des Juden Simon Petrus („Heiliger Petrus“) unter mannigfachen Zeremonien öffnen, und Papst und Klerus ziehen in pompöser Prozession ein. Am 24. Dezember des folgenden Jahres werden die Pforten dann unter ähnlichen Zeremonien wieder vermauert. Unabhängig von diesen Jubeljahren erließen manche Päpste auch noch ein Jubeljahr bei ihrer Besitznahme des päpstlichen Stuhls, wie es z. B. Leo XII. 1826 tat. Auch Leo XIII. veranstaltete zur ersten Jahresfeier seiner Erhebung auf den heiligen Stuhl ein allgemeines Jubiläum mit der Verheißung völliger Sündenvergebung.
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Geschichte
Das Jubeljahr wurde im Jahre 1300 zum erstenmal gefeiert und sollte sich bloß alle 100 Jahre wiederholen. Der finanzielle Erfolg war jedoch so glänzend, daß schon Papst Clemens VI. 1343 die Wiederkehr des Jubeljahrs nach je 50 Jahren verordnete und Urban VI. 1389 sogar die Jubeljahrsperiode auf 33 Jahre herabsetzte, weil Jesus 33 Jahre auf Erden gelebt habe.
In rascher Folge wurden in den Jahren 1400, 1423 und 1450 Jubeljahre gefeiert, bis Papst Paul II. 1470 unabänderlich festsetzte, daß das Jubeljahr alle 25 Jahre gefeiert werden sollte. Zugleich wurden gewisse Kirchen in verschiedenen Ländern, wie Schottland, Kastilien etc., zu Stellvertreterinnen der Peterskirche in Rom bestimmt, und allen, welche sie besuchten, wurde ebenso vollkommener Ablaß bewilligt wie denjenigen, welche 14 Tage lang ihre Andacht in der Peterskirche verrichteten.
Jüdischer Ursprung
Bereits bei den frühen Juden, den Hebräern, wird in einer sekundären Stelle des Priestercodex (3 Moses 25) als ein Halljahr oder Jobeljahr jedes 50., je auf ein 7. Sabbatjahr folgende Jahr genannt, welches am 10. Tag des Tischri (am Jom Kippur, „Tag der Sühne“) mittels des Blasens von Hörnern verkündigt wurde. Während desselben mußte alle Feldarbeit ruhen, auch wurden die hebräischen Sklaven ohne Unterschied frei; veräußerte Grundstücke (Häuser in ummauerten Städten und dem Heiligtum gelobte Äcker ausgenommen) kamen ohne Kaufschilling wieder an den ursprünglichen Besitzer oder seine Erben zurück, und alle Schulden wurden erlassen. Der Hauptzweck dieser Einrichtung war, die von Moses beabsichtigte Gleichheit unter den Güterbesitzern zu erhalten: das Jobeljahr sollte gewissermaßen eine Wiedergeburt des ganzen Gemeinwesens bewerkstelligen. Vor dem sogenannten babylonischen Exil scheint jedoch das Jobeljahr nicht beobachtet worden zu sein, obwohl sich eine Spur desselben in Jesaja 61, 1 f. findet.
Literatur
- Heinrich Eberhard Gottlob Paulus: Geschichtliche Prüfung des Jubeljahrablasses. Heidelberg 1825
- Karl Maximin Nöthen: Geschichte aller Jubeljahre und außerordentlichen Jubiläen der katholischen Kirche. Manz Verlag, Regensburg 1875