Herr

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Herr (mhd. hēr, herre[1]; ahd. herro, zu dem Komparativ hēríro „älter, ehrwürdiger, erhabener“[2]) ist die übliche höfliche Bezeichnung, Anrede für eine männliche Person im gesellschaftlichen Verkehr, gelegentlich auch die betonte Bezeichnung für einen besonders gebildeten, kultivierten, gepflegten Mann. Ursprünglich war Herr die Bezeichnung für den Älteren, Ehrwürdigeren, den Dienstherrn, wurde dann im frühen Mittelalter ausschließlich für Adlige, später auch für Geistliche und Ratsherren verwendet und schließlich im 18. Jahrhundert allgemein für den Mann jedes Standes.

Geschichte

Die schon im 9. Jahrhundert an Stelle des älteren fro substantivisch gebrauchte Komparativform von hehr (her), bezeichnete zunächst nur den Ehrung Beanspruchenden, d. h. den Höhergestellten gegenüber dem Geringeren, den Befehlenden gegenüber dem Knecht, den Meister gegenüber dem Schüler; doch fand das Wort in christlicher Zeit auch schon frühzeitig Anwendung auf den „himmlischen Herrscher“ (Gott oder Christus). Dem Ausdruck Herr entspricht im weiblichen Geschlecht Frau (althochdeutsch frouwa); der Ausdruck Herrin kam erst in neuerer Zeit dafür auf. In der höfischen Periode wurde Herr ein Standesname für die Adligen, besonders die reichsunmittelbaren, die in der Würde nach den Fürsten und Grafen folgten, und der unerwachsene Sohn solcher Herren hieß Junchêrre (Junker).[3] In den Städten ging die Bezeichnung Herr auf die obrigkeitlichen Personen über; allgemeiner wurde er auch vom Familienoberhaupt, von Geistlichen, überhaupt von Personen, die Gewalt über etwas haben, gebraucht. Die mit Herr verbundene Standesauszeichnung verwischte sich allmählich, und das Wort sank mit Beginn des 17. Jahrhunderts schließlich zu einer bloßen Höflichkeitsbezeigung herab.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Steigerungsform von hehr „vornehm“
  2. Zu: hēr, hehr; wahrscheinlich Lehnübersetzung von mittellateinisch senior „Herr“, eigentlich Komparativ von lateinisch senex „alt“
  3. So gab es bei den höchsten Reichsgerichten, den meisten Obergerichten einzelner Länder und den Spruchcollegien oder Schöppenstühlen zwei verschiedene Bänke oder Seiten, die Herrenbank und die Gelehrtenbank, wobei die erstere von den Räten adeligen und die zweite von denen bürgerlichen Standes eingenommen wurde.