Professur

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Hochschulprofessor)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Professur (von lateinisch profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Herr oder Frau Professor ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur oder Dozentur. Die Bezeichnung ist kein akademischer Grad, anders als etwa der Doktorgrad.

Erläuterung

In Deutschland und der Schweiz kann die Bezeichnung Professor unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die keine Professur bekleiden – beispielsweise an Künstler. Im Bundesland Baden-Württemberg kann die Bezeichnung Professor ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürger verliehen werden. Die ersten deutschen Professoren gab es an der Universität Neapel „Friedrich II“ und an der Karls-Universität.

In Österreich ist Professor auch ein Berufs- bzw. Ehrentitel und ein Amtstitel für ernannte Lehrer an höheren Schulen. Deswegen wird zum Beispiel in Österreich in Abgrenzung dazu auch vom Universitätsprofessor (Univ.-Prof.) oder Professor an einer Fachhochschule (FH-Prof.), früher auch vom Hochschulprofessor, gesprochen. Die Hauptaufgabe von Professoren an Wissenschaftlichen Hochschulen ist die eigenverantwortliche Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre (im Sinne des humboldtschen Bildungsideals[1]). Professur und Lehrstuhl sind nicht unbedingt miteinander verbunden – jeder Lehrstuhlinhaber ist Professor, aber nicht umgekehrt.

Professuren

Professuren in Deutschland

Ein Professor aus Nürnberg an einer deutschen Reichsuniversität um 1500
  • Professoren (Prof.) ohne Zusatzbezeichnung
  • Universitätsprofessoren (verbeamtet)
    • Professoren ohne Lehrstuhl werden „Extraordinarien“ oder außerordentliche Professoren, abgekürzt a. o., bezeichnet
  • Außerplanmäßige Professoren (nicht verbeamtet; entstand 1933–35)
  • Stiftungsprofessoren (Lehrstuhl von dritter Stelle bezahlt)
  • Juniorprofessoren (Dienstbezeichnung für Nachwuchswissenschaftler vor einer Berufung)
  • Seniorprofessoren (ausgewählte Professoren nach ihrer Emeritierung oder Pensionierung)
  • Honorarprofessoren (nebenberufliche Hochschullehrer mit besonderen Fähigkeiten)
  • Staats- oder Ehrenprofessoren (Titel seit dem 19. Jahrhundert in den meisten deutschen Staaten zur Würdigung besonderer Leistungen)
  • Gastprofessoren (eigentlich an einer anderen als der Heimatuniversität/-hochschule tätig
  • Vertretungsprofessoren (zeitlich befristete Einstellung)
  • Professor h. c. (lat. honoris causa „ehrenhalber“) oder Professor E. h. (Ehrenhalber)
  • Gemeinsam berufene Professoren und Sektoral-Professuren (Leitungsfunktion an einer außeruniversitären Einrichtung)
  • Professoren als Leiter von Bundesbehörden und Museen

Professuren in Österreich

  • Universitätsprofessoren (ohne Zusatz; Abkürzung Univ.-Prof.)
  • Ordentliche Universitätsprofessoren oder „Ordinarius“ (Abkürzung O. Univ.-Prof. oder o. Univ.-Prof.)
  • Außerordentliche Universitätsprofessoren (Abkürzung Ao. Univ.-Prof. oder ao. Univ.-Prof.)[2]
  • Assistenzprofessoren (Abkürzung Ass.-Prof.; nicht-habilitierte Universitätslehrer mit dauerhaftem Dienstverhältnis und Beamtenstatus)
  • „Universitätsprofessor“ als Berufstitel
  • Professoren ohne universitäre Berufstätigkeit, „Professor“ als Berufstitel

Abkürzungen

  • ao. Univ.-Prof.: außerordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich und der Schweiz, mit landesspezifisch unterschiedlicher Bedeutung; in Liechtenstein: assoziierter Professor)
  • apl. Prof.: außerplanmäßiger Professor (nur in Deutschland)
  • Ass.-Prof.: Assistenzprofessor (nur in Österreich und der Schweiz, mit landesspezifisch unterschiedlicher Bedeutung)
  • Hon.-Prof.: Honorarprofessor
  • Jun.-Prof.: Juniorprofessor
  • o. ö. Prof.: ordentlicher öffentlicher Professor (Deutschland, Preußen)
  • o. Univ.-Prof.: ordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich und der Schweiz; teilweise veraltet)
  • Prof.: Professor
  • Prof. em. (oder emer.): Professor emeritus
  • Prof. h. c.: Professor honoris causa (‚ehrenhalber‘)
  • Prof. i. K.: Professor im Kirchendienst (nur in Deutschland)
  • Univ.-Prof.: Universitätsprofessor

Professoren in angloamerikanischen Ländern

Deutschland USA/Kanada GB/AUS/NZ
Wissenschaftlicher Mitarbeiter (als Doktorand), Akademischer Rat auf Zeit (ab 2005) Teaching Assistant / Lecturer (Ph. D. Candidate) Teaching Assistant / Teaching Fellow (Ph. D. Candidate)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter als „Postdoc“ Staff Scientist / Senior Scientist Staff Scientist / Senior Scientist
Wissenschaftlicher Assistent (vor 2005), Juniorprofessor oder Akademischer Rat auf Zeit (Habilitand) Assistant Professor Lecturer
Außerordentlicher Professor, Privatdozent, Akademischer Oberrat (ggf. zeitlich befristet) Associate Professor Senior Lecturer
Ordentlicher Professor (Full) Professor Reader / (Full) Professor
außerplanmäßiger (apl.) Professor Adjunct Professor Adjunct Professor
Lehrbeauftragter Adjunct Professor / Associate Professor (je nach Lehrauftrag) Lecturer

Das US-amerikanische System sieht in der Regel drei Stufen von Professuren vor:

  • Assistant Professor (entspricht der deutschen wissenschaftlichen Assistentur oder Juniorprofessur): Voraussetzung ist eine qualifizierte Promotion.
  • Associate Professor (entspricht der deutschen außerordentlichen Professur): Voraussetzung ist eine Qualifikation als Assistant Professor.
  • Full Professor (entspricht der deutschen ordentlichen Professur): Voraussetzung ist eine Qualifikation als Associate Professor oder eine außerordentliche wissenschaftliche Leistung.

Daneben gibt es auch in den USA Ehrenprofessuren und Professoren, die ausschließlich in der Forschung tätig sind (zum Beispiel in firmeneigenen Forschungsinstituten).

Siehe auch

Fußnoten

  1. Unter dem humboldtschen Bildungsideal versteht man die ganzheitliche Ausbildung der Künste in Verbindung mit der jeweiligen Studienfachrichtung. Dieses Ideal geht zurück auf Wilhelm von Humboldt, der in der Zeit der preußischen Rekonvaleszenz auf ein erstarkendes Bürgertum setzen konnte und dadurch den Anspruch auf Allgemeinbildung förderte. Heutzutage bezeichnet der Begriff oft die zentrale Idee der Einheit von Forschung und Lehre an Universitäten und verschiedenen anderen Hochschulen (etwa im Unterschied zu reinen Lehrprofessuren ohne Forschungsaufgaben).
  2. Außerordentliche Professoren sind, nach den Bestimmungen des österreichischen Universitätsgesetzes 2002 nicht Mitglieder der Professorenkurie, sondern des sogenannten „akademischen Mittelbaus“.