Indemnität

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Indemnität bezeichnet die Freistellung von straf- und zivilrechtlicher Verfolgung.

Sie stellt die Verhinderung eines Verfahrens in einem möglichen Strafprozeß dar, während Immunität für Abgeordnete lediglich die Strafverfolgung für die Zeit ihres Mandats hemmt und daher kein echtes, dauerndes Verfahrenshindernis darstellt.

In der BRD genießen Abgeordnete für ihre Äußerungen grundsätzlich Indemnität. Sie dürfen also wegen einer Äußerung, die sie im Parlament oder dessen Ausschüssen getan haben, aber auch im privaten Umfeld, gerichtlich nicht verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.

Die Indemnität soll sicherstellen, daß die Abgeordneten nur nach ihrem Gewissen handeln. Exekutive und Judikative wird somit die Möglichkeit genommen, wegen angeblicher oder tatsächlicher Vergehen, Einfluß auf Abstimmungsverhalten und Zusammensetzung des Parlaments zu nehmen. Insoweit dient die Indemnität auch der Gewaltenteilung.

Siehe auch