Infanterie-Sturmabzeichen
Das Infanterie-Sturmabzeichen gehört zu den Waffen- und Kampfabzeichen der Wehrmacht und wurde am 20. Dezember 1939 mittels Verordnung durch den Oberbefehlshaber des Heeres, Walther von Brauchitsch, eingeführt. Damit sollten, als sichtbares Zeichen der Anerkennung und zugleich als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung, die im Sturmangriff bewährten Infanteristen, später auch Grenadiere, ausgezeichnet werden.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Im Gegensatz zum (allgemeinen) Sturmabzeichen und dem Panzer-Kampfabzeichen kam es zu keiner Einführung des Infanterie-Sturmabzeichens mit Einsatzzahl, da am 25. November 1942 die Nahkampfspange gestiftet wurde. Sturmangriffe konnten der Nahkampfspange ebenfalls (als Nahkampftage) angerechnet werden.
Stiftungsdaten
- 20. Dezember 1939 (in Silber)
- 1. Juni 1940 (in Bronze)
Waffen-SS und Ordnungspolizei
Angehörige der Waffen-SS konnten ebenfalls ab dem 1. Januar 1940 bzw. 1. Juni 1940 mit dem Infanterie-Sturmabzeichen in Silber bzw. Bronze beliehen werden. Angehörige der Ordnungspolizei konnten jedoch erst ab dem 12. November 1942 mit dem Infanterie-Sturmabzeichen beliehen werden.
Erich Bärenfänger, u. a. mit dem Infanterie-Sturmabzeichen in Silber
Nahkampfspange in Gold für Gebirgsjäger, allesamt Träger des Infanterie-Sturmabzeichens