Ordnungspolizei
Die Ordnungspolizei, kurz Orpo, war neben der Sicherheitspolizei die zentrale Polizeiorganisation im Deutschen Reich. Sie diente der Organisation zahlreicher untergeordneter Polizeibehörden. Sie war dem Hauptamt Ordnungspolizei und als solches direkt dem Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei unterstellt. Die Ordnungspolizei wurde am 26. Juni 1936 durch den Erlass Heinrich Himmlers errichtet und bestand bis zum Kriegsende. Chef des Hauptamtes der Ordnungspolizei war zunächst SS-Oberst-Gruppenführer Kurt Daluege, ab 31. August 1943 SS-Obergruppenführer Alfred Wünnenberg.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Folgende Einheiten unterstanden der Ordnungspolizei:
- Schutzpolizei
- Gendarmerie
- Verwaltungspolizei
- Verkehrspolizei
- Wasserschutzpolizei
- Bahnschutzpolizei
- Feuerschutzpolizei (Feuerwehr)
- Luftschutzpolizei
- Technische Nothilfe
- Funkschutz
- Werkschutzpolizei
Die Schutzpoliei der Gemeinden und des Reiches
In Orten über 5.000 Einwohnern bis ca. 30.000 Einwohnern lag die Polizeihoheit beim „(Ober-) Bürgermeister als Ortspolizeibehörde“. In den größeren Städten oblag die Führung dem Kommandeur der Schutzpolizei bei der staatlichen Polizeiverwaltung, also der Polizeidirektion oder dem Polizeipräsidium. In großen Städten wurde nach der Überführung der Landespolizei in die Wehrmacht 1935 schnell wieder begonnen, geschlossene Polizei-Einheiten zu bilden, es entstanden dann Schutzpolizei-Hundertschaften, Ausbildungs-Hundertschaften und Ausbildungs-Abteilungen.
Die Gendarmerie und motorisierte Gendarmerie
Die Gendarmerie war die klassische Dorfpolizei auf dem Lande. Sie war im Deutschen Reich in Orten bis maximal 5.000 Einwohnern tätig, der Regelfall war aber eine Obergrenze von 2.000 Einwohner. Es gab hier den klassischen Einzelposten der Gendarmerie, ansonsten dürfte die maximale Anzahl der Gendarmen auf einem Posten 6 Mann betragen haben. Die Gendarmerie nahm grundsätzlich alle polizeilichen Aufgaben wahr. Ausnahme waren hier vor allem schwere Kriminalität, die durch die zuständige Kriminalpolizeistelle bearbeitet wurde, staatspolizeiliche Delikte, die durch die zuständige Gestapo-Stelle bearbeitet wurde sowie Verkehrsüberwachung auf den Straßen zwischen den Ortschaften, die bei Reichsstraßen der motorisierten Gendarmerie oblag. Kraftfahrzeuge waren normalerweise nicht vorhanden, der Gendarm verrichtete seinen Dienst zu Fuß oder mit dem dienstlichen Fahrrad.
Die motorisierte Gendarmerie war auch für die verkehrspolizeiliche Überwachung der Reichsstraßen und -autobahnen zuständig. Sie wurde im Jahre 1936 aufgestellt und war zunächst in so genannte Bereitschaften gegliedert. Es gab 1/3-Bereitschaften, 2/3-Bereitschaften, 3/3-Bereitschaften und 4/3-Bereitschaften, wobei sich die Stärke an den jeweiligen Stationierungsorten orientierte. Eine 1/3-Einheit umfasste 36 Mann.
Die motorisierte Gendarmerie stellte den Grundstock für die Feldgendarmerie der Deutschen Wehrmacht.
Kriegseinsatz
Viele der besten Einheiten der Ordnungspolizei wurden kurz nach dem Polenfeldzug zu einer 16.000 Mann starken SS-Polizei-Division zusammengefasst und der Waffen-SS unterstellt. Zwei Polizei-Regimenter, die in Danzig aufgestellt wurden, hatte man im Oktober 1939 ebenfalls der Deutschen Wehrmacht abgetreten und bildeten dort die Infanterie-Regimenter 243 und 244. Schließlich stellte die Ordnungspolizei noch mehr als 8.000 Mann für die Feldgendarmerie des Heeres. Im Gegenzug wurden die übrigen Ordnungspolizisten im wehrpflichtigen Alter von der Wehrmacht freigestellt. Zur Auffüllung ihrer Reihen wurde der Ordnungspolizei gestattet, 26.000 junge Deutsche (9.000 Freiwillige der Jahrgänge 1918-20 und 17.000 Freiwillige der Jahrgänge 1909-12) sowie 6.000 Volksdeutsche zu rekrutieren. Darüber hinaus erhielt die Ordnungspolizei die Genehmigung, 91.500 Reservisten der Jahrgänge 1901-09 einzuziehen, aus einer Altersgruppe also, die bislang noch nicht der Wehrpflicht unterlag. Die Einberufungen wurden schrittweise auf noch ältere Jahrgänge ausgedehnt, sodaß die Ordnungspolizei Mitte 1940 auf eine Stärke von 244.500 Mann angewachsen war.
Bei Kriegsbeginn 1939 wurden in Deutschland aus den verschiedenen Polizei-Hundertschaften und -Ausbildungsabteilungen 21 Polizei-Bataillone mit je rund 500 Mann gebildet. 13 dieser Bataillone wurden den Verbänden zugeteilt, die Polen besetzten. Zu ihrer Aufgabe gehörte es, hinter der Front versprengte polnische Soldaten gefangen zu nehmen, zurückgelassenes polnisches Kriegsgerät einzusammeln und auch in anderer Hinsicht für Sicherheit in den rückwärtigen Gebieten zu sorgen. Mitte 1940 war die Zahl der Polizei-Bataillone bereits auf 101 angewachsen, nachdem die 26.000 jungen Rekruten und viele der einberufenen älteren Reservisten ebenfalls zu Bataillonseinheiten zusammengefasst worden waren. Die neuen Bataillone entstanden auf zwei Arten: Zum einen wurden zur Bereitstellung des erforderlichen Unteroffizierskader Berufspolizisten und bewährte Freiwillige aus den ersten, 1939 nach Polen verlegten Bataillonen befördert und auf die neu gebildeten Einheiten verteilt, deren Mannschaften man mit eingezogenen älteren Reservisten auffüllte. Diese Verbände bezeichnete man als „Reserve-Polizei-Bataillone“. Zum anderen wurden aus den Reihen der 26.000 jungen Freiwilligen, die im Herbst 1939 in die Ordnungspolizei eingetreten waren, besondere Polizei-Bataillone mit den Nummern 251-256 und 301-325 gebildet. Aus ihnen sollten die neuen Eliteverbände der Ordnungspolizei hervorgehen. 13 Bataillone wurden im Generalgouvernement stationiert, 7 weitere kamen in die wieder in Deutsche Reich zurückgekehrten Ostgebiete. 10 Bataillone stationierte man im Reichsprotektorat Böhmen und Mähren. Außerdem wurden 6 Bataillone in Norwegen und 4 in den Niederlanden stationiert. 1941 wurden in Norwegen die Polizei-Regiments-Stäbe „Nordnorwegen“ und „Südnorwegen“ gebildet, mit wechselnd unterstellten Polizei-Bataillonen, die 1942 die Regiments-Stäbe Polizei-Regiment 26 und 27 bildeten.
Bei den für den Rußlandfeldzug aufgestellten Heeresgruppen Nord, Mitte und Süd wurden zur Überwachung des jeweiligen rückwärtigen Heeresgebietes die Befehlshaber-Stäbe 100, 101 und 102 (später umbenannt in Nord, Mitte und Süd) gebildet. Für jedes der rückwärtigen Heeresgebiete wurde für Polizeiaufgaben ein Stab „Höherer SS- und Polizeiführer“ (HSSPF) aufgestellt und diesem ein motorisiertes Polizei-Regiment unterstellt. Die Polizei-Regimenter gliederten sich in einen Stab mit zwei Panzerkampfwagen- und zwei Pak-Zügen, einer Nachrichten- und einer Technischen Nothilfe-Kompanie. Weiterhin waren vorerst drei Polizei-Bataillone unterstellt, die unterstellten Einheiten wechselten. Mit Fortschreiten der Fronten nach Osten gingen die besetzten Gebiete aus der Verantwortung der Befehlshaber der Rückwärtigen Heeresgebiete in eine Zivilverwaltung über. Es wurden Generalkommissariate geschaffen, für deren Sicherheit und Ordnung die Höheren SS- und Polizeiführer zuständig waren. Höherer SS- und Polizeiführer für Rußland-Nord, General der Polizei Friedrich Jeckeln, Dienstsitz Riga, war gleichzeitig als HSSPF Ostland dem Reichskommissariat Ostland zugeteilt. Ihm unterstand der Befehlshaber der Ordnungspolizei Ostland, Riga. Für die vier Generalkommissariate wurden SS- und Polizeiführer sowie Kommandeure der Ordnungspolizei (KdOs) eingesetzt. Für Estland in Reval, für Lettland in Riga, für Litauen in Kauen und für Weißruthenien in Minsk (ab 1.4.1943 zu Rußland-Mitte gehörig). In größeren Städten wurden SS- und Polizei-Standortführer (SSPStOF) und auf dem Land SS- und Polizei-Gebietsführer (SSPGebF) eingesetzt. Höherer SS- und Polizeiführer für Rußland-Mitte, SS-Obergruppenführer von dem Bach-Zelewski, Mogilew, wurde ab dem 1. April 1943 in Höherer SS- und Polizeiführer Rußland-Mitte und Weißruthenien umbenannt. Ihm unterstanden der SS- und Polizeiführer Mogilew und Minsk sowie vier SS- und Polizei-Standortführer in Baranowitschi, Smolensk, Mogilew und Witebsk. Der Höhere SS- und Polizeiführer Rußland Mitte und Weißruthenien wurde am 3. Oktober 1942 zum „Bevollmächtigten des Reichsführers SS für die Bandenbekämpfung“ und am 21. Juni 1943 zum „Chef der Bandenkampfverbände“ ernannt. Ein Grund dafür war die Tatsache, daß sich die Bandentätigkeit in Rußland immer mehr an die Grenzgebiete zwischen den HSSPF Rußland-Nord (Ostland), HSSPF Rußland-Mitte (Weißruthenien) und HSSPF Rußland-Süd (Ukraine) verlagerte und eine zentrale Planung und Führung notwendig wurde. Der HSSPF für Rußland-Süd, General der Polizei Prützmann, Rowno (ab Februar 1942 Kiew), war auch für das Reichskommissariat Ukraine zuständig. Der Höhere SS- und Polizeiführer Schwarzes Meer wurde im November 1943 für das rückwärtige Gebiet der Heeresgruppe A eingesetzt. Dieser unterstand dem im März 1944 in „Höherer SS- und Polizeiführer Rußland-Süd und Höchster SS- und Polizeiführer Ukraine“ umbenannten Höheren SS- und Polizeiführer Rußland-Süd. Im Bereich des Reichskommissariates Ukraine waren 10 SS- und Polizeiführer (SSPF) eingesetzt:
- SSPF Wolhynien (Brest-Litowsk, ab September 1942 Luzk)
- SSPF Shitomir
- SSPF Kiew
- SSPF Nikolajew
- SSPF Dnjepropetrowsk
- SSPF Tschernigow
- SSPF Charkow
- SSPF Taurien (Simferopol)
- SSPF Stalino
- SSPF Rostow
- SSPF Awdejewka
- SSPF Pripjet (Pinsk)
Im rückwärtigen Gebiet der gegen Rußland eingesetzten Heeresgruppen wurden 1941 drei motorisierte Regiments-Stäbe mit je einer Nachrichten-Kompanie und einer Technischen-Nothilfe-Kompanie aufgestellt:
- Polizei-Regiment Nord
- Polizei-Regiment Mitte
- Polizei-Regiment Süd Stab
Die dort unterstellten Polizei-Bataillone wechselten. 1942 wurde mit den Polizei-Bataillonen 304, 325 und 320 in Südrußland ein weiterer Stab gebildet, der Stab des Polizei-Regiments z.b.V. 1942 erfolgte die Umbenennung der Regimenter Mitte, Süd und z.b.V. in Polizei-Regiment 13, 10 und 11. Am 7. Juli 1942 wurde die Aufstellung eines zweiten Regimentsstabes beim Höheren SS- und Polizeiführer Mitte, dem Stab des Polizei-Regiments 38, befohlen, der aber kurz darauf die Nr. 14 erhielt. Ein Erlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 9. Juli 1942 befahl die Zusammenfassung sämtlicher Polizei- und Reserve-Polizei-Bataillone zu motorisierten „Polizei-Regimentern“ (jedes Regiment mit 3-4 Bataillonen und Nachrichten-, Panzerspäh-, Panzerjäger-Kompanie). Die Regimentseinheiten dieser Verbände setzten sich zusammen aus einer Nachrichten-Kompanie (motorisiert), einem Pionier-Zug (verlastet), einer Panzerkampfwagen-Kompanie (vorgesehen, aber nicht bei allen Rgtern vorhanden) und einer Panzerjäger-Kompanie (verlastet). Die bisherigen Bataillonsnummern liefen fort. Die Bataillone der Regimenter bestanden aus Stab, Nachrichten-Zug, drei Kompanien, einer schweren Kompanie aus sMG-Zug und schwerem Granatwerfer-Zug. Im Juli 1942 wurden insgesamt 25 Polizei-Regimenter gebildet, Nr. 1, 4-27. Die Aufstellung erfolgte in Berlin, Süd- und Zentral-Russland, Frankreich, Serbien, Kroatien, der Slowakei, Norwegen, Bayern und Hamburg. Im Oktober wurden die fehlenden Polizei-Regimenter 2 und 3 in Wandern aufgestellt. Mit Erlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 24. Februar 1943 erhielten die Polizei-Regimenter aufgrund der engen Verbindung von Polizei und SS und in Anerkennung ihres Einsatzes an der Ostfront die Bezeichnung „SS-Polizei-Regimenter“, blieben aber unverändert Bestandteil der Ordnungspolizei. Neben den regulären Polizeiaufgaben war die Hauptaufgabe der Höheren SS- und Polizeiführer die Sicherung der besetzten Gebiete und besonders im rußischen Raum der Kampf gegen verbrecherische Banditen (Bandenkampf). Hierzu führten die Höheren SS- und Polizeiführer eigene Aktionen (Unternehmen) durch oder arbeiteten mit den Sicherungs-Einheiten des Heeres oder anderer Truppenteile der Wehrmacht zusammen. Bei Krisen an der Front wurden zur Stabilisierung einzelne Polizei-Truppenteile verwandt oder zu ganzen Kampfgruppen in Divisionsstärke zusammengefasst und eingesetzt.[1] Für den Bandenkampf und die Front wurden immer besser ausgerüstete motorisierte Großverbände gebraucht, was letztendlich in die Bildung von Polizei-Regimentern mündete. 28 Regimenter waren geplant und die dafür erforderlichen Stäbe wurden nach und nach aufgestellt. Jedes Regiment sollte an Regimentseinheiten Nachrichten-Kompanie, Pionier-Zug, Panzerkampfwagen-Kompanie, Panzerjäger-Kompanie und Polizei-Geschütz-Kompanie erhalten. Die meisten Regimenter erhielten nie eine Panzerkampfwagen-Kompanie zugeteilt, andere allerdings auch mehrere. Einzelne Panzerkampfwagen-Kompanien wurden als selbständige Einheiten geführt und gingen nie in einem Regimentsverband auf, ebenso verhielt es sich mit den Panzerjäger- und Polizei-Geschütz-Kompanien. Aufgrund des Erlasses des Reichsführers SS vom 29. März 1943 erfolgte die Aufstellung der „Polizei-Schützen-Regimenter“. Dazu wurden die I. Bataillone dieser Regimenter aus bestehenden Polizei-Regimentern genommen, die II. und III. Bataillone aus ausländischen Freiwilligen, zu denen je etwa 130 deutsche Offiziere, Unterführer und Mannschaften traten, gebildet. Diese Polizei-Schützen-Regimenter erhielten nicht den Zusatz „SS“. Zu den zunächst aufgestellten Regimentern 31-35 traten später die Regimenter 36-38. Insgesamt existierten 30 SS-Polizei-Regimenter und 10 fremdländische Polizei-Schützen-Regimenter.
Einsatz
- Rußland: Einsatz von 14 SS-Polizei-Regimentern und 7 Polizei-Schützen-Regimenter mit gemischten deutsch-russischen Einheiten:
- SS-Polizei-Regimenter 2,6,9,10,11,13,14,15,16,17,22,24,26,28
- Polizei-Schützen-Regimenter 31,33,34,35,36,37,38
- Norwegen: Polizei-Regiment „Nordnorwegen“ (später Nr. 26), „Südnorwegen“ (später Nr. 27), zeitweise verstärkt durch SS-Polizei-Regimenter 7 und 15
- Niederlande: SS-Polizei-Regiment 3
- Frankreich: SS-Polizei-Regiment 4, 14, 19, 29, für kurze Zeit Polizei-Regiment „Griese“ (später SS-Polizei-Regiment 14)
- Italien: SS-Polizei-Regimenter 10, 12, 15 (aus Norwegen), sowie die Südtiroler Polizei-Regimenter „Bozen“, „Alpenvorland“, „Schlanders“ und „Brixen“
- Dänemark: ab 1943 2 Polizei-Wach-Bataillone neu aufgestellt
Polizei-Reserve
Der Verstärkte Polizeischutz, ab 1940 als Polizei-Reserve bezeichnet, wurde ab 1937 aufgestellt. Die Erfassung der Männer zum sogenannten VPS erfolgte spätestens ab 1938. Es wurden Männer der Jahrgänge 1900-1910, also die in der Weimarer Zeit ungedienten „weißen“ Jahrgänge, erfasst und zum Dienst herangezogen. Bevorzugt wurden freie und nicht-technische Berufe, da bei diesen keine UK-Stellung zu erwarten war. Die Ausbildung erfolgte vor dem Krieg mehrmals monatlich bei den Kommandos der Schutzpolizei. Hier wurde dann vor allem schießen und marschieren geübt. Eine polizeifachliche Ausbildung fand nicht statt. Der VPS wurde am 26. August 1939 zur Dienstleistung bei der Polizei eingezogen. Der Dienst erfolgte dann sowohl bei der Polizei- als auch bei der Gendarmerie-Reserve. Während die älteren Jahrgänge sowie die nicht KV-gemusterten jüngeren in der Regel Wachaufgaben in der Heimat übernahmen, wurden die anderen zu den VPS (später Reserve-Polizei)-Bataillonen zusammengefasst und zum Dienst eingeteilt. Aufgrund des Personalmangels im Einzeldienst wurden VPS-Männer, die für eine Verwendung im Einzeldienst der Schutzpolizei und Gendarmerie vorgesehen waren, noch extra für 2-3 Monate polizeifachlich an einer Polizeischule beschult. Der Einsatz konnte also sowohl in der Heimat bei Polizeirevieren, Gendarmerie-Posten und Wacheinheiten sowie im auswärtigen Einsatz bei Schutzpolizei-Dienstabteilungen, Gendarmerie-Posten, Polizei-Truppenverbänden erfolgen. Gegen Kriegsende wurde noch bis zum Jahrgang 1886 eingezogen. Eine zwischenzeitliche Beurlaubung, sei es aus wirtschaftlichen (Beruf des Reservisten), persönlichen (z.B. Bombenschaden) auch für mehrere Monate war während des Krieges nicht unüblich.
Truppenverbände der Ordnungspolizei und ihre Aufgaben
(Auszug aus Polizei-Dienstvorschrift PDV 41 „Vorschrift für die Führung und Verwendung der Polizeitruppe“, Entwurf von 1943)
1. Die bewaffnete uniformierte Ordnungspolizei ist neben der Wehrmacht und Waffen-SS waffentragender Repräsentant des Staates. Ihr obliegt gemeinsam mit der Sicherheitspolizei und der Waffen-SS die Wahrung und Sicherung des inneren Bestandes des Reiches, insbesondere Verhinderung und Bekämpfung gewaltsamer Rechtsverletzungen, der Schutz des Staates und seiner Einrichtungen, sowie Verhütung und Abwehr von Angriffen gegen die Volksgemeinschaft, den Volksgenossen und dessen Rechtsgüter. Im Kriege fallen der Ordnungspolizei neben ihren erweiterten Aufgaben im Heimatkriegsgebiet besondere Aufgaben im Operationsgebiet, in den rückwärtigen Kriegsgebieten und in den besetzten Feindgebieten zu. Ihre vornehmste Aufgabe ist hierbei die Befriedung und Sicherung der von der Wehrmacht errungenen und in die Reichshoheit übernommenen Gebiete.
2. Die bewaffnete, uniformierte Ordnungspolizei erfüllt ihre exekutiven Aufgaben in der Regel durch den täglichen Ordnungsdienst. Darüber hinaus fallen ihr Aufgaben zu, die nur durch den Einsatz geschlossener Polizei-Verbände (Polizei-Truppen) gelöst werden können. Die Grundsätze der Verwendung der Ordnungspolizei im täglichen Ordnungsdienst sind in der PDV 27 niedergelegt. Die nachfolgende Vorschrift enthält die Führungsgrundsätze für den Einsatz der Polizeitruppe und der Luftschutzpolizei mit Ausnahme geschlossener Verbände der Feuerschutzpolizei. Soweit sie im Kampf für die Polizeitruppe als Mittel zur Lösung ihrer Aufgaben in Betracht kommt, konnten die in der HDV 300 niedergelegten Führungsgrundsätze des Heeres in die vorliegende Vorschrift teilweise übernommen werden. Abweichungen von diesen Bestimmungen sind durch die zwischen Ordnungspolizei und Heer hinsichtlich Aufgaben, Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung bestehenden Unterschiede bedingt.
3. Für Aufgaben, die vom ordnungspolizeilichen Einzeldienst nicht erfüllt werden können, stehen der Ordnungspolizei truppenmäßig gegliederte, bewaffnete und ausgerüstete Einheiten und Verbände zur Verfügung. Zu diesen zählen die
- Polizei-Regimenter,
- Polizei-Bataillone,
- Polizei-Reiterabteilungen
- Polizei-Nachrichten-Abteilungen
- Polizei-Kompanien und -Züge
- mot.-Kompanien und -Züge
- Polizei-Reiterschwadronen, -Züge und -Staffeln
- Polizei-Panzerkompanien und -züge
- Polizei-Geschütz-Züge
- Polizei-Pionier-Züge
- Kraftfahrstaffeln
- Werkstattzüge sowie Sonder- und Begleitkommandos.
Ihre Gliederung und Ausrüstung befiehlt der Chef der Ordnungspolizei.
4. Aufgaben größeren Umfangs können die Zusammenfassung mehrer Verbände und Einheiten zu größeren Polizei-Truppenverbänden notwendig machen. Neben ihrer besonderen Verwendung im Einsatz dienen die Truppenverbände der Ordnungspolizei auch der Schulung und Erziehung des Nachwuchses des Polizei.
5. Die Einheiten der Polizei gehören etatmäßig zu einer Polizei-Verwaltung (Heimatstandort) und unterstehen dort dem Kommandeur der Schutzpolizei. Gendarmerie-Einheiten unterstehen dem Kommandeur der Gendarmerie. Verbände und Einheiten der Polizei-Truppe können im Falle besonderen Einsatzes auf höheren Befehl anderen Kommandobehörden taktisch und versorgungsmäßig unterstellt werden (auswärtiger Einsatz).
6. Im Gegensatz zu den Wehrmachtseinheiten, die in der Regel im Rahmen großer Verbände im Zusammenwirken aller Waffengattungen gegen einen gleichartigen Gegner kämpfen, erwachsen den Truppenverbänden der Ordnungspolizei Aufgaben, die in ihrer Vielseitigkeit und Verschiedenartigkeit ein Höchstmaß an Anforderungen an das Können und die Wendigkeit ihrer Führer, Unterführer und Männer stellen. Die Grundlagen der Polizeitruppe ist der soldatisch hervorragend ausgebildete Einzelkämpfer. Die Beherrschung rein militärischer Aufgaben ist für jede Einheit, jeden Führer, Unterführer und Mann der Polizeitruppe Vorraussetzung. Eine auf dieser Grundlage aufbauende, besonders polizeifachliche und weltanschauliche Ausbildung und Erziehung befähigen Führer, Unterführer und Männer der Polizeitruppe zur Bewältigung ihrer zahlreichen Aufgaben, die sich in gleicher Weise verteilen auf Gebiete des militärischen und polizeilichen Kampfeinsatzes, der besonderen Sicherung (Objektschutz), des Großen Aufsichtsdienstes, der Katastrophenabwehr und des Luftschutzes.
7. Soweit den Polizei-Truppenverbänden militärische Kampfaufgaben in Ausnahmefällen im Rahmen der Wehrmacht gestellt werden, gelten für sie für die Dauer der Unterstellung unter die Wehrmacht die entsprechenden Wehrmachtsvorschriften. Bei Eintritt in den Kampf im Rahmen der Wehrmacht werden den Polizei-Verbänden und -Einheiten erforderlichenfalls fehlende schwere Infanterie-Waffen zugewiesen. Ihre Unterstützung durch andere Waffengattungen (Artillerie, Panzer, Flugzeuge, Pionier usw.) ist Aufgabe des Wehrmachtsverbandes, dem sie unterstellt ist.
8. Im Kriege und in Spannungszeiten werden den Truppenverbänden der Ordnungs-Polizei vielfach besondere Sicherungsaufgaben übertragen. Sie dienen entweder vorbeugend dem Zweck, mögliche Angriffe auf besonders gefährdete (staats-, kriegs- und lebenswichtige) Anlagen und Objekte zu verhindern oder dem Schutz der Volksgemeinschaft allgemein. Im einzelnen erwachsen den Truppenverbänden hierbei folgende taktische Aufgaben: Sicherung von Gebäuden, Objekten und Gelände (Objektschutz im erweiterten Sinne), Grenzsicherung, Sicherung von Baulagen besonderer Art (z.B. von Straßen, Befestigungsanlagen, militärischen Objekten und dergleichen), Sicherung von Nachschublinien der Wehrmacht (Rollbahnen) und Bahnstrecken bei besonderen Anlässen (Durchfahrt von Sonderzügen), Bewachung von Material- und Beutelagern, Gefangenlagern und dergleichen, Absperrung von Stadtteilen (z.B.Ghettos), Seuchenherden (bei Ausbruch von Epidemien), verminter Geländeteile usw.
Neben der Sicherung einzelner Objekte und Anlagen können besondere Umstände es erforderlich machen, daß einem größeren Truppenverband der Ordnungspolizei die Sicherung ganzer Gebiete (z.B. besetzter Gebiete) übertragen wird. Hierbei sind Sicherungsbezirke und -abschnitte einzuteilen, die einzelnen Polizei-Verbänden übertragen werden. Diesen obliegt die Sicherung der einzelnen Objekte und Anlagen in ihrem Bereich nach dem Grade ihrer Wichtigkeit und Gefährdung.
9. Besondere Unruhegebiete, vor allem, wenn Kampfhandlungen stattgefunden haben, sind einer gründlichen Befriedung zu unterziehen. Aufgabe der Befriedung ist die Unschädlichmachung aller noch vorhandenen, den bisherigen Kampfhandlungen entgangenen Gegner, die Sicherstellung gegnerischer Waffen und Kampfmittel, die Erfassung der gegnerischen Führungsunterlagen, des Propaganda- und Beweismaterials sowie die Zerstörung der gegnerischen Versorgungsbasis. Bei der Befriedung können der Polizeitruppe sowohl Aufgaben des polizeilichen Kampfeinsatzes als auch sonstige polizeiliche Aufgaben (z.B. Durchsuchungen, Festnahmen, Gefangenen-Transportbegleitung usw.) erwachsen.
10. Der Einsatz von Truppenverbänden der Ordnungspolizei im Großen Aufsichtsdienst dient der Erfüllung friedensmäßiger Polizeiaufgaben, die wegen ihres Umfanges und ihrer Ausdehnung vom ordnungspolizeilichen Einzeldienst allein nicht erfüllt werden können. Der Anlass zum Ansatz des Großen Aufsichtsdienstes sind in der Regel Großveranstaltungen größten Ausmaßes, Paraden usw. Die Aufgaben, die der Polizeitruppe hierbei gestellt werden, sind neben Absperrungen und sonstigen Ordnungsaufgaben die Sicherung des Verkehrs, Lenkung der Volksmasse, sowie die Aufrechterhaltungen der Ordnung und Sicherheit im Veranstaltungsraum allgemein. Im Kriege erweitern sich auch die Aufgaben des Großen Aufsichtsdienstes. Verkehrsregelung der Ordnung im Aufmarsch- und Operationsgebiet des Heeres, Durchführung von Räumungen und Evakuierungen in feindbedrohten Zonen, Betreuung großer Menschentransporte aller Art (z.B. Umsiedlung, ausländische Arbeiter, usw.) können den Einsatz von Truppenverbänden der Ordnungspolizei oder von Teilkräften von ihnen erforderlich machen.[2]
Siehe auch
- Schutzpolizei
- Sicherheitspolizei
- 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division
- Gestapo
- Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS