Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

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Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Pakt) gilt als völkerrechtlicher Vertrag; tatsächlich ist er ein Diktat der UNO über die Lebensform von Nationen und somit der Zerschlagung staatlicher Identitäten. Er stellt die logische Folge der Niederlage des Deutschen Reiches im Zweiten Weltkrieg dar. Dieser Vertrag wird auch als UN-Zivilpakt bezeichnet. Die OMF-BRD akzeptierte diesen Vertrag 1973, der 1966 ins Leben gerufen wurde.

Entstehung

Der Pakt ist eine Fortsetzung der Atlantik-Charta; er hat letztlich als Konsequenz die vollständige, allgemeine Anerkennung der Gesellschaftsordnung der anglo-amerikanisch-jüdischen Weltordnung zur Folge. Nicht das Deutsche Reich alleine hat den Zweiten Weltkrieg verloren; mit der militärischen Niederlage der größten Macht in Europa konnte keine andere Nation seine Identität als Staatsvolk bewahren.Dies ist bis heute nicht in das Bewußtsein der europäischen Völker gedrungen.

Inhalt

Der Inhalt stellt angeblich das Selbstbestimmungsrecht der Völker in den Mittelpunkt der vertraglichen Vereinbarung[1]. Tatsächlich folgt im weiteren die Anweisung zur Bildung einer parlamentarischen Demokratie nach Vorbild der Westmächte. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker wird somit nur nach dem Maßstab der anglo-jüdischen Gesellschaftsvorstellung definiert (Turbokapitalismus).

Verweise

Fußnoten

  1. Teil 1, Artikel 1