Jüdische Spiegelungen
Die Jüdischen Spiegelungen von Horst Mahler sind eine kleine Schrift, in der er Textstellen aus dem Talmud verfremdete, indem er ausschließlich eine Vertauschung der Begriffe vornahm. Er tauschte „Gojim“ durch „Jude“ und auch den Begriff „Jude“ durch „Deutscher“ aus, um in provokanter Art auf das Wesen der seiner Meinung nach unverändert gültigen jüdischen Lehre aufmerksam zu machen.
Aufgrund der Schrift wurde Mahler wegen angeblicher „Volksverhetzung“ angeklagt. Zur Verhandlung am Landgericht Potsdam führte der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz aus, dass Mahler mit der Verlesung der „Jüdischen Spiegelungen“ einen „dämonischen Vortrag“ halte und das Verlesen der „Spiegelungen“ in der Hauptverhandlung eine strafbare Handlung sei.
In der Stellungnahme des von Horst Mahler wegen Befangenheit abgelehnten Richters vom 17. Oktober 2008 heißt es auch:
- „Denn der Angeklagte trug die ‚Spiegelungen‘ vor, um damit das Denken und Streben des jüdischen Volkes nach Vorherrschaft zu untermauern.“
Horst Mahler wurde für die Vertauschung der Begriffe der jüdischen Lehre vom Landgericht Potsdam zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Siehe auch
Verweise
- Frank Lisson: Der Kampf gegen Rechts geht weiter – Wenn Ideologie und Verlogenheit zum erträglichen Geschäft werden, Eigentümlich frei, 21. September 2010