Weidemann, Johannes

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Dr. Dr. Johannes Weidemann

Johannes Weidemann (Lebensrune.png 15. August 1897 in Pförden; Todesrune.png 21. August 1954 in Hamm) war ein deutscher Jurist, Politiker (NSDAP), SS-Führer und Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Gemeindetages. Von 1933 bis 1945 war er Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale).

Leben und Wirken

Geboren am 15. August 1897 in Pförden aus altem Bauerngeschlecht, meldete sich Johannes Weidemann nach bestandenen Abiturientenexamen als noch nicht 18 jähriger Kriegsfreiwilliger und nahm mit der badischen Gebirgsbatterie 16 an den Feldzügen in Frankreich, Rumänien und Mazedonien teil. Er erhielt das Eiserne Kreuz II. Klasse und das bulgarische Tapferkeitskreuz.

Nach Kriegsende studierte er in Marburg und Berlin Rechts- und Staatswissenschaften, Philosophie und aus besonderer Neigung Kunstgeschichte. 1922 promovierte er zum Doktor der Staatswissenschaften, 1923 legte er die erste juristische Prüfung ab und holte sich auch den Doktorhut der Rechtswissenschaft.

1926 machte er seinen Assessor und ließ sich, nachdem er mehrere Monate höchster Richter an der großen Strafkammer in Kassel gewesen war, als Rechtsanwalt nieder. Am 1. August 1931 trat er in die NSDAP (Mitgliedsnr. 593.845) ein.

Trotz starker beruflicher Inanspruchnahme widmete er sich in steigendem Maße der Arbeit in der NSDAP. Im Herbst 1931 wurde er zum Gauorganisationsleiter II des Gaus Hessen-Nassau-Nord ernannt, er war teils gleichzeitig, teils nacheinander Uschlavorsitzender, Gauhauptabteilungsleiter, Gründer des NS- Theaterringes, Kreisleiter der Partei, Leiter der Rechtsabteilung des Gaus, Gauobmann des Bundes nationalsozialistischer Deutscher Juristen, Gauredner usw.

Am 1. April 1930 wurde er, anfangs kommissarisch, zum Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) berufen. Diese Funktion übte er bis zu seiner Entlassung 1945 aus.

Er wirkte bei der Zusammenlegung der kommunalen Spitzenverbände und der Gründung des Deutschen Gemeindetages mit, dessen Vorstandsmitglied er wohl, zugleich übernahm er den Vorsitz des Gemeindetages für die Provinz Sachsen und Anhalt. Im Januar 1930 ernannte der Innenminister Dr. Wilhelm Frick ihn zum stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages. Außerdem wurde er stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbandes kommunaler und anderer öffentlicher Arbeitgeberverbände, der Bundes der deutsches Kunstvereine, des Ausschusses für Kommunalrecht und Kommunalverfassung, Mitglied der Reichskammer der bildenden Künste und der Reichstheaterkammer, ordentliches Mitglied der Akademie für deutsches Recht und stellvertretender Vorsitzender des in dieser gebildeten Ausschusses für Bausparkassenwesen.

Er war der Herausgeber der „Schriften zur deutschen Gemeindepolitik“. 1937 erfolgte seine Berufung als Honorarprofessor an die Universität Halle-Wittenberg. Nachdem er bereits förderndes Mitglied der SS war, wurde er 1937 regulär als Obersturmbannführer in die SS aufgenommen. In der SS erreichte er 1941 den Rang eines Standartenführers.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Weidemann festgenommen und später von seiner Professur seitens der Universität Halle entbunden. In einem Spruchkammerverfahren wurde Weidemann 1948 in Bielefeld durch eine Verurteilung „entnazifiziert“.

In Bad Berleburg war er nach Kriegsende als Rechtsanwalt tätig.

Auszeichnungen

Literatur