Reichstheaterkammer

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Die Reichstheaterkammer (RTK) war eine der sieben Abteilungen der 1933 aufgrund des Reichskulturkammergesetzes begründeten Reichskulturkammer.

Aufgaben

Der nationalsozialistische Staat stellte unter anderem das Theater in den Mittelpunkt des Kulturlebens. Durch ein besonderes Reichstheatergesetz vom Jahre 1934 wurde das gesamte Theaterwesen neu geregelt. An die Spitze wurde ein Reichsdramaturg gestellt, der die oberste Stelle für alle Fragen, Anregungen und Forderungen in der Gestaltung der Spielpläne der deutschen Bühnen war. Mit dem alten Begriff der Zensur hatte die Aufgabe des Reichsdramaturgen nichts gemein. Ihm wurden die Vorschläge für den Spielplan vor Beginn der Spielzeit von allen Theatern vorgelegt, damit er einen Gesamtüberblick bekam, der es ihm ermöglichte, ausgleichend und korrigierend zu wirken und dafür zu sorgen, daß neben dem bewährten Gut klassischer Dramatik auch die lebenden und die jungen Dramatiker zu ihrem Recht kamen, sofern sie noch um Anerkennung rangen. So wurde von dieser Zentralstelle aus die sinnvolle Gestaltung der Spielpläne gefördert.

Der Nationalsozialismus erstrebte eine lebendig-natürliche Schauspielkunst, bei der die Persönlichkeit des Schauspielers und nicht eine entfesselte Technik oder andere außertheatralische Wirkungen im Mittelpunkt standen. Das Reichstheatergesetz von 1934 bestimmte ferner, daß private Personen nur aufgrund einer behördlichen Zulassung Theatervorführungen veranstalten durften. Auf diese Weise sollten ungeeignete und wirtschaftlich nicht leistungsfähige Personen an der Gründung von Theaterunternehmungen gehindert werden. (Auf Veranstaltungen der Kleinkunst fand das Reichstheatergesetz keine Anwendung.)

Alle Veranstalter und Angestellten des Theaters (rund 40.000) waren in der Reichstheaterkammer zusammengefaßt, die im ständischen Aufbau Deutschlands eine Gruppe der Reichskulturkammer bildeten. Eine großzügig aufgebaute Altersversorgung gab jedem Bühnenmitglied die Sicherheit, daß es, wenn es nicht mehr tätig sein konnte, Not und Sorge nicht zu fürchten brauchte.

Der Staat gewährte den Bühnen große Subventionen, damit sie künstlerisch das Beste leisten und doch die Eintrittspreise so niedrig halten konnten, daß jeder am Genuß der Theaterkunst teilnehmen konnte. Für den Theaterbesuch der werktätigen Bevölkerung sorgte die NS-Gemeinschaft Kraft durch Freude. Sie ermöglichte, daß jeder mit geringen Mitteln nicht nur die organisationseigenen „Theater des Volkes“, sondern in bestimmten geschlossenen Aufführungen auch die Vorstellungen der übrigen, einschließlich der führenden Staatstheater, besuchen konnte. Besondere Organisationen hatten die Aufgabe, den Theaterbesuch der deutschen Jugend zu lenken. Dank dieser Maßnahmen war die Nachfrage nach Theateraufführungen in den 30er Jahren so stark gestiegen, daß die vorhandenen Theatergebäude in vielen Städten nicht mehr ausreichten.

Vor Ausbruch des Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges gab es in Deutschland 492 Theater, und zwar:

  • 5 Reichstheater
  • 25 Landestheater
  • 105 Stadttheater
  • 34 sonstige gemeinnützige Theater
  • 42 Privatbühnen
  • 40 Wanderbühnen
  • 16 Gastspieldirektionen
  • 74 reisende Theaterunternehmen
  • 121 Freilichtbühnen
  • 30 Mundartbühnen

Die Theaterwissenschaft wurde als Studienfach an mehreren deutschen Universitäten eingeführt. Theaterwissenschaftliche Institute bestanden an den Universitäten Berlin, Kiel, Köln und München. Theatermuseen gab es in München (Theatermuseum der Klara-Ziegler-Stiftung, gegründet 1910), in Kiel (gegründet 1921), in Köln (gegründet 1921), in Berlin (Staatstheatermuseum, gegründet 1929), ferner in Mannheim und Meiningen.

Führung

Erster Präsident der Reichstheaterkammer wurde der Schauspieler Otto Laubinger, zu dessen Stellvertreter ernannte man Werner Krauß. Nach Laubingers Tod 1935 wurde Reichsdramaturg Rainer Schlösser am 6. September 1935 sein Nachfolger, Eugen Klöpfer wurde Vizepräsident. Vom 5. April 1938 bis zum 21. April 1942 war der Schauspieler und Regisseur Ludwig Körner, der zuvor stellvertretende Geschäftsführer gewesen war, Präsident der Reichstheaterkammer. Auf Vorschlag von Gustaf Gründgens folgte 1942 der Schauspieler Paul Hartmann. Hartmann blieb in diesem Amt bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges, als die Siegermächte das Reichskulturkammergesetz außer Wirkung setzten („aufhoben“).

Siehe auch

Reichskulturkammer
Schrifttum Film Musik Theater Presse Bildende Künste Rundfunk (bis 1939)