Binder, Julius
Julius Binder ( 12. Mai 1870 in Würzburg; 28. August 1939 in Starnberg[1]) war ein deutscher Jurist, Philosoph und Hochschullehrer.
Inhaltsverzeichnis
Leben und Wirken
Julius Binder studierte Rechtswissenschaften in München[2], wo er 1894 zum Dr. iur. promoviert wurde. 1898 folgte in Würzburg die Habilitation für Römisches und Bürgerliches Recht sowie Zivilprozeß. Im Jahr 1900 wurde Julius Binder außerordentlicher Professor in Rostock, 1903 Ordinarius in Erlangen. 1913 wechselte er als Lehrstuhlinhaber nach Würzburg, 1919 nach Göttingen. Er war Mitbegründer des „Internationalen Hegelbunds“ und Mitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften.
In der Akademie für Deutsches Recht wirkte Julius Binder als Mitglied im Ausschuß für Rechtsphilosophie.
Julius Binder hatte maßgebenden Anteil an der Erneuerung Hegelscher Philosophie nach dem Ersten Weltkrieg und veröffentlichte u. a. eine Grundlegung zur Rechtsphilosophie (1935). Er war der akademische Lehrer des deutschen Rechtsphilosophen und Zivilrechtlers Karl Larenz.
Siehe auch
Werke (Auswahl)
- Das Problem der Juristischen Persönlichkeit, 1907.
- Rechtsbegriff und Rechtsidee, Leipzig 1915.
- Philosophie der Rechts, Berlin 1925.
- Der 28. Juni und die Kriegsschuldfrage, H. Beyer & Söhne, Langensalza 1929.
- Der deutsche Volksstaat, Tübingen 1934.
- Grundlegung zur Rechtsphilosophie, Tübingen 1935.
- System der Rechtsphilosophie, Berlin 1937.