Königswahl

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Königswahl ist die Wahl eines Königs durch ein befugtes Gremium.

Wahlort Frankfurt

In der Goldenen Bulle von 1356, die auf den Reichstagen von Nürnberg am 10. Januar und von Metz am 25. Dezember 1356 erlassen wurde, wurde Frankfurt am Main offiziell zum Wahlort der deutschen Könige bestimmt und damit festgeschrieben, was seit zweihundert Jahren fast zur Regel geworden und in den Schwabenspiegel von 1275 aufgenommen worden war: die Königswahl an diesem Ort in der Bartholomäuskirche.

Damit erhielt Frankfurt eine Vorrangstellung unter den Reichsstädten, die es bis 1806 besaß. Ab dem Jahr 1562 war Frankfurt auch der Ort der Kaiserkrönung, obwohl die Goldene Bulle von 1356 diese Funktion der Stadt Aachen zugedacht hatte. Das Kaiserliche Rechtbuch, also die Goldene Bulle von 1356, die dem Reich bis 1806 als Grundgesetz diente, schrieb unter anderem die Königswahl durch die sieben Kurfürsten, die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, den König von Böhmen, den Pfalzgrafen bei Rhein, den Herzog von Sachsen und den Markgrafen von Brandenburg, fest, ebenso wie das Wahlverfahren.

Literatur

  • George Phillips: „Die deutsche Königswahl bis zur goldenen Bulle“ (1858) (PDF-Datei)